Gefängnisstrafe für Serieneinbrecher

Vorbestrafter, arbeitsloser 20-Jähriger versuchte vor allem, mit gefälschten Unterlagen Autos zu kaufen.
Wegen gewerbsmäßig schweren Betrugs, Veruntreuung, Einbruchsdiebstahls, Diebstahls, Urkundenfälschung, Urkundenunterdrückung, falscher Beweisaussage und Vortäuschung einer Straftat wurde der mit einer Vorstrafe belastete Angeklagte am Freitag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Haftstrafe von 18 Monaten verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu verbüßende Teil sechs Monate. Zwölf Monate wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.
Rechtskräftiges Urteil
Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Sabrina Tagwercher ist bereits rechtskräftig. Denn der von German Bertsch verteidigte Angeklagte und Staatsanwalt Simon Mathis waren mit der Entscheidung einverstanden. Der Strafrahmen für den jungen Erwachsenen belief sich auf null bis fünf Jahre Gefängnis.
Nach den gerichtlichen Feststellungen hat der angeklagte 20-Jährige vor allem serienweise Betrügereien begangen oder zu begehen versucht. Demnach hat der Arbeitslose versucht, mit gefälschten Führerscheinen und gefälschten Lohnzetteln Autos zu erwerben. Darüber hinaus hat er Einmietbetrügereien und bei Tankstellen Benzinbetrügereien verübt. Des Weiteren hat der gebürtige Steirer einen Sozialbetrug zu verantworten, indem er als Beschäftigter eines Unternehmens dennoch Arbeitslosenunterstützung und Notstandshilfe in Anspruch genommen hat.
Gescheiterte Betrügereien
Der strafrechtlich gewertete Schaden betrug 126.000 Euro. Davon blieb es aber in den meisten Fällen beim Versuch, hauptsächlich mit gescheiterten Autokäufen. Der tatsächlich entstandene Schaden machte rund 10.000 Euro aus, mit Hotel- und Benzinbetrügereien.
Der Untersuchungshäftling war teilweise geständig. Mildernd wirkte sich etwa die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit des 20-Jährigen aus. Der junge Mann befand sich bereits mehrmals in psychiatrischer Behandlung.