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Anklage: Ex-Freundin als Kifferin diffamiert

06.02.2024 • 23:00 Uhr
Anklage: Ex-Freundin als Kifferin diffamiert
Strafprozess findet am 16. Februar im Landesgericht Feldkirch statt Shutterstock

Strafprozess am 16. Februar: Angeklagter soll Ex-Freundin verleumdet und gestalkt haben, auch mit falschem Profil mit falschen sexuellen Kontaktwünschen auf Dating Plattform.

Auch mit perfiden Methoden soll sich der Angeklagte nach dem Ende der Liebesbeziehung an seiner Ex-Freundin gerächt haben. So soll der 62-Jährige im November 2023 in einer Mail an ihren Arbeitgeber unter Verwendung einer anderen Identität wahrheitswidrig behauptet haben, sie konsumiere regelmäßig verbotenerweise Cannabis. Dazu lautet die Anklage auf Verleumdung.

Dating Plattform

Des Weiteren hat der Deutsche, so der Strafantrag der Staatsanwaltschaft Feldkirch, im Oktober 2023 ohne ihr Wissen und mit der Bekanntgabe ihres Namens und ihrer Arbeitsstelle ein falsches Profil auf einer Partnervermittlungsplattform erstellt. Dabei soll er auch Bikinifotos von ihr veröffentlicht und vorgegeben haben, sie suche sexuelle Kontakte. Der Angeklagte hat, sich als die angeführte Frau ausgebend, nach Darstellung der Strafverfolgungsbehörde mit interessierten Nutzern kommuniziert. Seine Ex-Freundin soll als Reaktion auf ihr vermeintliches Profil am 7. Jänner von einem fremden Mann telefonisch kontaktiert worden sein.

Frau wurde verfolgt

Das wurde, neben anderen Vorfällen, als beharrliche Verfolgung angeklagt, also als Stalking. Der Strafprozess findet am 16. Februar am Landesgericht Feldkirch statt. Die Verhandlung wurde für zweieinhalb Stunden angesetzt. Für den Fall eines Schuldspruchs beträgt der Strafrahmen bis zu zwei Jahre Haft. Der angeklagte Deutsche befindet sich in Untersuchungshaft.

Zwischen Mitte September 2023 und Mitte Jänner 2024 hat der in Liechtenstein lebende Angeklagte seine Vorarlberger Ex-Freundin aus Sicht der Staatsanwaltschaft gestalkt. Demnach soll er mehrmals gegen ihren Willen ihre Wohnung betreten haben, auch mit einem dort entwendeten Schlüssel, und sie mit Nachrichten und Anrufen kontaktiert haben.

Angeklagt wurde auch wegen schwerer Sachbeschädigung mit einem 5000 Euro übersteigenden Schaden. Der Pensionist soll gegen das Auto seiner Ex-Freundin getreten und den Tank mit Wasser befüllt haben. Darüber hinaus soll er in ihrer Wohnung einen Receiver beschädigt, den Wasserablauf des Geschirrspülers mit einer silikonartigen Substanz verschlossen und mit Abflussreiniger in der Waschmaschine für einen Kurzschluss gesorgt haben.

Diebstahl

Neben dauernder Sach­entziehung mit dem weggenommenen Wohnungsschlüssel wird dem Angeklagten auch Diebstahl vorgeworfen. Denn er soll im Oktober 2023 ihre Kamera mitgenommen haben, die ihn gefilmt hat.