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Drohung mit Gewalt: Diversion für Nachbar

07.02.2024 • 13:32 Uhr
Drohung mit Gewalt: Diversion für Nachbar
Diversion für Nachbar, der mit erhobener Faust drohte Shutterstock

Wenn 26-Jähriger dem Gericht 850 Euro bezahlt, bleibt ihm Vorstrafe wegen gefährlicher Drohung erspart.

Im Streit um Kinderlärm habe der Angeklagte am 31. Dezember 2023 einem Nachbarn in dem Unterländer Mehrparteienhaus mit erhobener Faust damit gedroht, zu ihm nach oben zu kommen und ihn zusammenzuschlagen. So schilderte Staatsanwältin Karin Dragosits am Mittwoch in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch den wegen gefährlicher Drohung erhobenen Anklagevorwurf.

Der Angeklagte gab zu, dass er das zu seinem Nachbarn gesagt habe. Allerdings habe er dabei seine Faust nicht erhoben. Der 26-Jährige bekannte sich teilweise schuldig.

Diversion statt Vorstrafe

Richter Theo Rümmele gewährte dem unbescholtenen Angeklagten eine Diversion. Wenn der verheiratete Arbeiter mit dem Nettoeinkommen von rund 2000 Euro dem Gericht als Geldbuße 850 Euro bezahlt, wird das Strafverfahren gegen ihn eingestellt werden.

Damit würde dem Österreicher türkischer Abstammung eine drohende Verurteilung und eine Vorstrafe erspart bleiben. Für das angeklagte Vergehen der gefährlichen Drohung nach Paragraf 107 Absatz 1 sieht das Strafgesetzbuch eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätzen vor. Der Angeklagte und die Staatsanwältin waren mit der diversionellen Erledigung einverstanden.

Konfliktlösung in Sicht

Der als Zeuge geladene Nachbar nahm die Entschuldigung des Angeklagten an und sagte, es werde keine Konflikte mehr geben, zumal er im März umziehen werde.

Die Staatsanwaltschaft hätte dem Beschuldigten eine Diversion angeboten und ihn nicht angeklagt, wenn er schon im Ermittlungsverfahren einsichtig gewesen wäre, merkte Staatsanwältin Dragosits an. Zunächst war dem 26-Jährigen auch vor Gericht nicht bewusst, dass man niemandem mit dem Zusammenschlagen drohen darf. Auch dann nicht, wenn man beleidigt worden ist. Der Nachbar habe ihn als Blinden bezeichnet, gab der Angeklagte zu Protokoll. Das habe ihn wütend gemacht und ihn zu der Drohung hinreißen lassen.