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Drei Jugendliche schlugen auf Schüler ein

14.02.2024 • 23:00 Uhr
Drei Jugendliche schlugen auf Schüler ein
Jugendliche übernehmen Verantwortung und zahlen 105 Euro Schmerzensgeld Shutterstock

Diversion als Strafe: Unbescholtene Gewalttäter müssen unentgeltlich 65 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Drei türkischstämmige Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren schlugen nach Darstellung der Staatsanwaltschaft Feldkirch im September 2023 im Unterland in einer Bodenseegemeinde gemeinsam auf einen 13-Jährigen ein. Dadurch wurde der Schüler leicht verletzt. Er erlitt nach Angaben seiner Mutter eine Schürfwunde und hatte Kopfschmerzen.

Jugendliche vor Gericht

Die Staatsanwaltschaft klagte die drei Beschuldigten wegen des Verbrechens der schweren Körperverletzung in verabredeter Verbindung an, mit einer Strafdrohung von bis zu zweieinhalb Jahren Gefängnis für Jugendliche. Wenn jemand nach einem gemeinsamen Entschluss zumindest zu zweit andere mit Schlägen leicht verletzt, wird das nach Paragraf 84 Absatz 5 des Strafgesetzbuches als Verbrechen der schweren Körperverletzung gewertet, für Erwachsene mit einem Strafrahmen von sechs Monaten bis fünf Jahren Haft.

Strafe oder Diversion?

Richter Dietmar Nußbaumer gewährte den drei unbescholtenen Angeklagten am Aschermittwoch in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch eine Diversion. Die Jugendlichen müssen innerhalb von sechs Monaten unentgeltlich jeweils 65 gemeinnützige Arbeitsstunden verrichten. Danach würden die Strafverfahren eingestellt. Damit würde den Angeklagten eine drohende Verurteilung und daher eine Vorstrafe erspart bleiben. Die Angeklagten und Staatsanwalt Richard Gschwenter waren damit einverstanden.

Wiedergutmachung

Der Strafrichter begründete seine Entscheidung so: Die unbescholtenen Angeklagten hätten Verantwortung für ihr Fehlverhalten übernommen und mit der Zahlung von insgesamt 105 Euro an Schmerzengeld im Gerichtssaal Wiedergutmachung geleistet. Es sei von keiner schweren Schuld auszugehen, zumal die Gewalttaten aus einem Konflikt heraus entstanden seien. „Konflikte dürfen auf keinen Fall mit Gewalt ausgetragen werden“, sagte Nußbaumer zu den drei angeklagten Jugendlichen.