Ein Monat Gefängnis für perfiden Stalker

62-Jähriger rächte sich an Ex-Freundin mit Stalking, Sachbeschädigung, Diebstahl, Verleumdung. So täuschte er auf Datingplattform vor, sie suche nach Sexpartnern.
Wegen schwerer Sachbeschädigung, beharrlicher Verfolgung, Verleumdung, Diebstahls und dauernder Sachentziehung wurde der unbescholtene Angeklagten am Freitag am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Haftstrafe von sieben Monaten verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu verbüßende Teil einen Monat. Als Schadenersatz hat der 62-jährige Deutsche seiner Vorarlberger Ex-Freundin 12.400 Euro an Schadenersatz zu bezahlen, davon 3000 Euro an Schmerzengeld.
Das Urteil von Richterin Sabrina Tagwercher ist rechtskräftig, weil der von Andrea Concin verteidigte Angeklagte und Staatsanwältin Julia Müller damit einverstanden waren. Die mögliche Höchststrafe wäre zwei Jahre Gefängnis gewesen. Der Angeklagte befindet sich seit 24. Jänner in Untersuchungshaft.
Perfide Racheaktionen
Was der Angeklagte nach der Beendigung der Beziehung durch die Oberländerin ihr angetan habe, sei an Perfidie kaum zu überbieten, sagte Staatsanwältin Müller. Schlimm sei für sie gewesen, dass er nach der Trennung wiederholt ihre Wohnung betreten und sie deshalb Schlösser auswechseln müssen habe, sagte die 55-jährige Geschädigte. Noch schlimmer sei, dass er im Internet unter ihrem Namen und mit ihren persönlichen Daten und privaten Fotos ein Profil auf einer Partnervermittlungsplattform angelegt und geschrieben habe, sie suche nach Sex mit Männern. Einer der interessierten Männer habe sie dazu sogar angerufen.
Sachschaden und Diebstahl
Der gekränkte Angeklagte behauptete zudem wahrheitswidrig in einer Mail an die Direktorin der Schule, an der seine Ex-Freundin Lehrerin ist, sie konsumiere regelmäßig Cannabis. Des Weiteren beschädigte er nach den gerichtlichen Feststellungen in ihrer Wohnung die Wasch- und Spülmaschine und den Receiver und entwendete dort einen Wohnungsschlüssel und eine Überwachungskamera. Nach Ansicht der Richterin beschädigte der Angeklagte darüber hinaus in der Tiefgarage der Wohnanlage ihr Auto mit Tritten und schüttete Wasser in den Tank, sodass ihr Pkw während der Fahrt stehenblieb. Und er deckte sie mit Anrufen und Nachrichten ein.
Ungebrochene Sturheit
Der Angeklagte bestritt nur die Sachbeschädigungen. Der 62-Jährige, den auch ein gerichtliches Kontaktverbot nicht stoppte, bezeichnete sein Fehlverhalten als abscheulich. Er habe der 55-Jährigen das Leben zur Hölle gemacht, sagte Richterin Tagwercher. Mit der teilbedingten Haftstrafe sei ein deutliches Zeichen zu setzen gewesen.