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Widerstand gegen Fischereiaufseher

20.02.2024 • 12:21 Uhr
Widerstand gegen Fischereiaufseher
Urteil ist nicht rechtskräftig Shutterstock

Geldstrafe für Vorbestraften, der Fischereiaufsichtsorgan mit Schlägen drohte und Schlagring besaß.

Wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und unerlaubten Waffenbesitzes wurde der mit einer Vorstrafe belastete Arbeitslose am Dienstag am Landesgericht Feldkirch zu einer Geldstrafe von 880 Euro (220 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Hinzu kommen 180 Euro aus der offenen Vorstrafe. Damit hat der 16-Jährige dem Gericht insgesamt 1060 Euro zu bezahlen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der von Bernhard Graf verteidigte Angeklagte war mit der Entscheidung einverstanden. Der Staatsanwalt nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Die mögliche Höchststrafe für den Jugendlichen wären eineinhalb Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte Geldstrafe entspricht umgerechnet drei Monaten Haft.

Konfrontation mit Fischereiaufseher

Der im Wesentlichen geständige Angeklagte hat im Oktober 2023 in Feldkirch Widerstand gegen einen strafrechtlich als Beamten geltenden Fischereiaufseher geleistet, der eine Taschenkontrolle nach Angelzubehör oder gefangenen Fischen durchführen wollte. Nach Ansicht der Richters hat der 16-Jährige den 62-Jährigen mit geballten Fäusten angeschrien und drohend gefragt, ob er ihn schlagen solle.

Zudem hat der türkischstämmige Jugendliche bis Jänner 2024 verbotenerweise einen Schlagring besessen. Die Waffe wird nun vernichtet werden. Der Teenager wurde im Jänner wegen des Schlagrings für drei Stunden festgenommen.

Sorgen um Rückfall

Noch nicht geurteilt wurde am Dienstag über den Anklagevorwurf der Nötigung, weil dazu noch Zeugen befragt werden müssten. Der Angeklagte soll am Telefon einem 15-Jährigen mit Schlägen gedroht haben, sollte sich einer aus der Gruppe des 15-Jährigen nicht bei einem aus der Gruppe des Angeklagten entschuldigen.

Der 16-Jährige wurde nach seiner ersten Verurteilung im Juni 2023 schon nach vier Monaten rückfällig. Auch deshalb „mache ich mir Sorgen, dass ich Sie vor Gericht wiedersehen werde“, sagte Richter Christoph Stadler zu dem Angeklagten.