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Linienbusfahrer veruntreute Geld

21.02.2024 • 12:17 Uhr
Linienbusfahrer veruntreute Geld
Urteil nicht rechtskräftig Shutterstock

Teilbedingte Geldstrafe für unbescholtenen Postbuslenker, der von Tageseinnahmen 15.400 Euro abzweigte.

Wegen der Vergehen der Veruntreuung und Vortäuschung einer Straftat wurde der unbescholtene Arbeitslose am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 1200 Euro (300 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 600 Euro. Die anderen 600 Euro wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.

Postbusfahrer auf Abwegen

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte erschien unentschuldigt nicht vor Gericht. Staatsanwältin Julia Berchtold nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte Geldstrafe entspricht umgerechnet fünf Monaten Haft.

Der damalige Postbusfahrer hat nach den gerichtlichen Feststellungen zwischen Juli und Oktober 2023 insgesamt 15.400 Euro aus Tageseinnahmen veruntreut.

Diebstahl oder Täuschung?

Zudem hat der 36-jährige Südosteuropäer nach Ansicht des Richters vorgetäuscht, Opfer eines Diebstahls geworden zu sein. Demnach hat der Busfahrer im September 2023 bei der Polizei nach einem Verkehrsunfall wahrheitswidrig behauptet, an der Unfallstelle sei ihm ein Koffer mit den Tageslosungen gestohlen worden. Damit wollte er laut Urteil die Veruntreuung der Gelder verschleiern.

Unmittelbar nach dem Verkehrsunfall habe der Angeklagte gegenüber der Polizei noch nichts von seinem verschwundenen Geldkoffer berichtet, sondern nur von seiner fehlenden Sonnenbrille, sagte Richter Theo Rümmele in seiner Urteilsbegründung. Was die Veruntreuung anbelangt, sei der Beschuldigte vor der Polizei dem Grunde nach geständig gewesen. Der Angeklagte habe den Großteil der Tageslosungen veruntreut und davon lediglich 2100 Euro abgeliefert.

Urteilsbegründung

Weil der nicht mehr bei der Postbus AG arbeitende Angeklagte unbescholten und teilweise geständig sei, sei nur die Hälfte der Geldstrafe zu bezahlen, merkte der Strafrichter an.