Morddrohungen gegen fünf Frauen: Haftstrafe

15 Monate Gefängnis und verpflichtende Entzugstherapie für süchtigen 54-Jährigen mit 17 Vorstrafen, der sich auch der Festnahme widersetzte, stahl und Sachbeschädigungen beging.
Morddrohungen gegen fünf Frauen stieß der Angeklagte bei vier Vorfällen aus. So sagte der 54-Jährige am 21. Dezember 2023 gegen 6 Uhr bei einer Bushaltestelle im Unterland zu einer fremden Frau, er werde sie töten und in Stücke schneiden, wenn sie hinter seinem Rücken schlecht über ihn rede. Zu einer Rettungssanitäterin sagte der Festgenommene am 2.12.2022 während der Fahrt zur Zwangseinweisung ins Landeskrankenhaus Rankweil, er werde ihr die Kehle aufschlitzen. Das drohte der Wohnungsmieter auch seiner Nachbarin und seinem Nachbarn an. Zudem sagte der gebürtige Salzburger in der Ordination seines Hausarztes zu zwei Arzthelferinnen, er werde sie umbringen, weil er die gewünschten Rezepte nicht erhalten habe.
Vor Gericht
Wegen der Begehung von Straftaten im Zustand voller Berauschung, versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt, gefährlicher Drohung, Sachbeschädigung und Diebstahls wurde der mit 17 Vorstrafen belastete Angeklagte am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch zu 15 Monaten Gefängnis verurteilt. Darüber hinaus wurde der Alkohol- und Drogensüchtige in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher eingewiesen. Er muss sich also zuerst einer stationären Entzugstherapie unterzogen, deren Dauer von der Haftstrafe abgezogen wird.
Das Urteil von Richter Alexander Wehinger, mit dem der von Gebhard Heinzle verteidigte Angeklagte und Staatsanwältin Karin Dragosits einverstanden waren, ist rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen.
Der Festnahme widersetzt
Der Angeklagte hat nach den gerichtlichen Feststellungen nicht nur Morddrohungen ausgestoßen, sondern sich auch zwei Mal seiner Festnahme zu widersetzen versucht. Des Weiteren hat der Arbeitslose die Wohnungstür und das Auto seiner Nachbarn beschädigt. Und er hat in Feldkirch vor dem Bahnhof einem 30-Jährigen Geld, Handy und Goldkette gestohlen und in einer Bregenzer Apotheke eine Dose mit Pillen.
Einige der Taten beging der Angeklagte nach Ansicht des psychiatrischen Gutachters Reinhard Haller nach der Einnahme von Drogen und Alkohol im Vollrausch. Der stationäre Entzug müsse voraussichtlich mindestens sechs Monate lang dauern, meinte der Sachverständige.
Die Folgen
Die bedrohten Frauen hätten Angst gehabt, sagte Richter Wehinger. Die Morddrohungen hätten bei den Opfern wohl nicht nur leichte Folgen, räumte Verteidiger Heinzle ein.