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Aufseher im Gefängnis verletzten Häftling

02.03.2024 • 23:00 Uhr
Aufseher im Gefängnis verletzten Häftling
Verdacht auf Körperverletzung unter Ausnützung einer Amtsstellung (Symbolbild) Shutterstock

Landesgericht teilte in Zivilprozess Schuld zwischen Justizwachebeamten und Häftling je zur Hälfte auf. Oberlandesgericht hob dann Urteil auf und ordnete Verfahrensergänzung an.

Die zivilrechtliche Aufarbeitung des folgenschweren Vorfalls vom Oktober 2017 in der Justizanstalt Feldkirch dauert noch an. Wegen Fremd- und Eigengefährdung wurde der aggressive Häftling damals in eine Absonderungszelle gebracht. Dort weigerte sich der seinerzeit 20-Jährige, die aus Sicherheitsgründen vorgesehene Anstaltskleidung anzuziehen.

Dabei soll der Insasse um sich geschlagen haben. Einer der drei eingreifenden Justizwachebeamten nahm den Häftling in den sogenannten Schwitzkasten. Dadurch verlor der Gefangene das Bewusstsein, erlitt einen Herzstillstand und musste reanimiert werden. Die unterbrochene Sauerstoffzufuhr führte zu einer Hirnschädigung und damit zu einer schweren Verletzung.

Zivilprozess

Die Staatsanwaltschaft Innsbruck stellte das gegen die drei Feldkircher Justizwachebeamten wegen des Verdachts der Körperverletzung unter Ausnützung einer Amtsstellung geführte Strafverfahren ein.

Im anhängigen Zivilprozess um die Schadenersatzforderung von 340.000 Euro habe das Landesgericht Feldkirch die Haftung des klagenden Verletzten und der beklagten Republik Österreich je zur Hälfte bejaht. Das teilte auf Anfrage Landesgerichtssprecher Dietmar Nußbaumer mit. Den Häftling treffe laut Urteil ein 50-prozentiges Mitverschulden, weil er den Anordnungen der Aufseher keine Folge geleistet habe.

“Es geht mir weiterhin schlecht”

Das Oberlandesgericht Innsbruck habe den Berufungen beider Streitparteien Folge gegeben, das Urteil im August 2023 aufgehoben und eine Verfahrensergänzung in Feldkirch angeordnet, berichtete Nußbaumer. Für das Berufungsgericht sei die Frage noch nicht ausreichend beantwortet, ob die Gewaltanwendung durch die Beamten auf das notwendige Maß beschränkt gewesen sei.

In dieser Woche fand am Landesgericht die nächste Verhandlung statt, noch nicht die letzte. Dabei sagte der inzwischen 26-jährige Kläger, es gehe ihm weiterhin schlecht. Er könne nicht lange gehen und benötige deshalb einen Rollstuhl. Er habe Probleme beim Sprechen.

Mehrfach vorbestraft

Zur Gerichtsverhandlung wurde der Kläger von Justizwachebeamten aus dem Maßnahmenvollzug vorgeführt. 2020 wurde der mehrfach Vorbestrafte am Landesgericht als zurechnungsunfähiger Gewalttäter in die Psychiatrie eingewiesen. Das auch deswegen, weil der in Vorarlberg geborene Türke 2020 nach einer Behandlung im Dornbirner Stadtspital einen Arzt mit einem Faustschlag ins Gesicht verletzt hatte.