Anklage: Gläubiger um 220.000 Euro betrogen

Anhängiger Prozess um betrügerische Krida: Vier Familienmitglieder sollen Zahlungsunfähigkeit ihres Taxiunternehmern mit Geldbehebungen vorsätzlich herbeigeführt haben.
Wegen der Verbrechen der betrügerischen Krida und der Vergehen der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen müssen sich seit Montag in einem anhängigen Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch vier Angeklagte verantworten. Für den Fall eines Schuldspruchs im Sinne der Anklage würde der Strafrahmen sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis betragen. In dem für drei Verhandlungstage anberaumten Strafprozess soll am Freitag das Urteil verkündet werden.
Den vier angeklagten Mitgliedern einer türkischstämmigen Familie wird vorgeworfen, im Bezirk Bludenz mit ihrem letztlich zahlungsunfähig gewordenen Taxiunternehmen Gläubiger um 220.000 Euro betrogen zu haben.
Selbstbereicherung?
Die drei Brüder und als Beitragstäterin deren Mutter hätten die Zahlungsunfähigkeit des Familienbetriebs vorsätzlich herbeigeführt, sagte Staatsanwältin Julia Berchtold in ihrem Anklagevortrag. Sie hätten nie das Ziel gehabt, ein marktfähiges Unternehmen zu betreiben. Von Anfang an sei es den drei Geschäftsführern und der Gesellschafterin der GmbH darum gegangen, aus dem Taxiunternehmen möglichst viel Geld herauszupressen. Dabei hätten es die Angeklagten in Kauf genommen, dass ihre Gläubiger finanziell durch die Finger schauen. Wenn alle Unternehmer so wirtschaften würden wie die Angeklagten, würde die Wirtschaft nicht mehr funktionieren, so die öffentliche Anklägerin. Letztendlich bezahle die Allgemeinheit für derartiges Wirtschaftstreiben, etwa mit steigenden Preisen.
Die Angeklagten hätten zwischen 2018 und 2022 für ihre privaten Zwecke 211.000 Euro vom Konto ihres 2017 gegründeten Taxiunternehmens behoben, sagte die Staatsanwältin. Seit 2020 habe es in der GmbH keine Buchhaltung mehr gegeben. Erst 2022 hätten die Firmenbetreiber Konkurs angemeldet und 220.000 Euro an Schulden hinterlassen. Der Masseverwalter habe dann gegen die nunmehrigen Angeklagten Anzeige erstattet.
Verteidigung: Kein Schädigungsvorsatz
Verteidiger German Bertsch sagte, der 35-jährige Erstangeklagte sei nicht schuldig, weil er nie Geschäftsführer in dem Familienbetrieb gewesen sei. Die anderen drei Angeklagten seien teilweise schuldig, weil die beiden Geschäftsführer das Unternehmen schlecht geführt und schlecht gewirtschaftet hätten. Sie hätten aber keinen Schädigungsvorsatz gehabt. Das gelte auch für die angeklagte Mutter, die sich als Alleingesellschafterin nicht um die Firma gekümmert habe.