Mit Notfallhammer Polizeiauto beschädigt

Vorfall in Wolfurt: 33-jährige Angeklagte wurde am Freitag in Abwesenheit verurteilt.
Ein Polizeibeamter wurde nach eigenen Angaben Augenzeuge der Tat. Er habe gesehen, sagte der Zeuge, dass die Angeklagte am Nachmittag des 21. Jänner in Wolfurt einen Notfallhammer gegen ein Polizeiauto geworfen habe. Dadurch wurde eine Seitenscheibe des Dienstfahrzeugs eingeschlagen. Der dabei entstandene Schaden beträgt 488,70 Euro.
Das Urteil
Wegen schwerer Sachbeschädigung wurde die unbescholtene Arbeitslose am Freitag am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 960 Euro (240 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Davon beläuft sich der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil auf 720 Euro. 240 Euro wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.
Wirre Angaben
Die sofort festgenommene Beschuldigte habe weder durch Alkohol noch durch Rauschgift beeinträchtigt gewirkt, sagten Polizisten vor Gericht als Zeugen. Allerdings habe die 33-Jährige teilweise wirre und widersprüchliche Angaben gemacht. So habe sie zunächst behauptet, sie höre nichts. Zuerst habe sie die Tat bestritten und dann zugegeben. Zu ihrem Tatmotiv habe sich die Beschuldigte nicht geäußert.
Ladung in Papierkorb geschmissen
Richterin Pfeifer telefonierte mit der Angeklagten, weil sie der Gerichtsverhandlung fernblieb. Dabei sagte die 33-Jährige, sie habe die Vorladung in den Papierkorb geschmissen. Sie sei mit einer Verhandlung in ihrer Abwesenheit einverstanden.
Nicht rechtskräftig
Das Urteil von Richterin Lisa Pfeifer ist nicht rechtskräftig. Die Hauptverhandlung wurde in Abwesenheit der unentschuldigt nicht erschienenen Angeklagten durchgeführt. Staatsanwalt Elias Zortea nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Die mögliche Höchststrafe wäre zwei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte Geldstrafe entspricht vier Monaten Haft. Die Tat wurde als schwere Sachbeschädigung gewertet, weil ein wesentlicher Bestandteil der kritischen Infrastruktur des Staates beschädigt wurde.