6,5 Jahre: Einbrüche während Beerdigungen

Vorbestrafter Pole brach bewusst in Häuser ein, deren Bewohner sich bei Trauerfeier befanden. Bei Wiederholung des Prozesses fiel Haftstrafe um ein Jahr höher aus als beim ersten Mal.
Wegen schweren gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahls und Fälschung besonders geschützter Urkunden wurde der mit zwölf einschlägigen ausländischen Vorstrafen belastete Pole in dieser Woche am Landesgericht Feldkirch zu sechseinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Theo Rümmele ist rechtskräftig.
Denn der 40-jährige Angeklagte und Staatsanwältin Konstanze Manhart waren im zweiten Rechtsgang bei der Wiederholung des Prozesses mit der Entscheidung einverstanden. Der Strafrahmen betrug ein bis zehn Jahre Haft. Die Freiheitsstrafe fiel um ein Jahr höher aus als beim ersten Feldkircher Prozess im Mai 2023, als fünfeinhalb Jahre Gefängnis verhängt wurden.
Der Oberste Gerichtshof hob im November 2023 das erste Urteil wegen Rechtsfehlern auf. Bei der Prozessneuauflage am Landesgericht mit anderen Richtern sagte der geständige Untersuchungshäftling nun, er habe gewerbsmäßig Einbrüche in Häuser begangen, um sich so ein fortlaufendes monatliches Einkommen von mehr als 400 Euro zu verschaffen.
Kriminaltourist
Staatsanwältin Manhart sagte, der 2022 nur zum Einbrechen nach Österreich eingereiste Kriminaltourist sei besonders verwerflich vorgegangen. Denn der 40-Jährige habe sich an Todesanzeigen orientiert und Einbrüche in Wohnhäuser verübt, während die Hausbewohner bei Beerdigungen von Angehörigen weilten. Mit den Einbrüchen habe er psychisch belastende Situationen für Angehörige von Verstorbenen zusätzlich verschlimmert.
Ein Hinterbliebener aus Vorarlberg habe einen derartigen Einbruch schon einmal erlebt und deshalb vor einer Trauerfeier die Polizei informiert, berichtete die öffentliche Anklägerin. Polizisten hätten sich auf die Lauer gelegt und den Angeklagten auf frischer Tat ertappt.
Acht Einbrüche
Acht Einbrüche in Vorarlberg und Tirol zwischen Juni und Oktober 2022 mit Beute im Wert von rund 50.000 Euro wurden dem Polen zur Last gelegt. Belastet wurde er vor allem durch Zeugenaussagen, hinterlassene Spuren und Standortdaten seines Mobilfunktelefons.
Schuldig gesprochen wurde der 14 Vorstrafen aufweisende Angeklagte auch wegen der Verwendung von gefälschten Autokennzeichen und eines gefälschten Führerscheins.
Weil der Pole eine polnische Haftstrafe noch nicht verbüßt hat, kam die erhöhte Strafdrohung von 1 bis 15 Jahre Haft für Rückfalltäter nicht zur Anwendung.