In Liebesbeziehung Mädchen missbraucht

18-Jähriger schlief verbotenerweise mit 13-jähriger Freundin.
Der 18-Jährige schlief nach den gerichtlichen Feststellungen am 4. September 2023 bei einem Feldweg in einem Waldstück im Bezirk Bludenz verbotenerweise mit seiner erst 13 Jahre alten und damit unmündigen Freundin.
Das trug dem Schüler aus dem Bezirk Feldkirch am Montag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch einen Schuldspruch wegen des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen ein. Dafür wurde der unbescholtene Angeklagte zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von neun Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 1440 Euro (360 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Als Teilschmerzengeld hat der junge Erwachsene seiner Ex-Freundin 2000 Euro zu bezahlen.
Belastende Angaben
Der Schöffensenat stützte sich auf die belastenden Angaben der 13-Jährigen und auf ein Beweisstück. Denn am 18. September 2023 wurde bei dem Feldweg in dem Waldstück ein gebrauchtes Kondom mit den DNA-Spuren des Angeklagten festgestellt.
Der 18-Jährige bestritt den Tatvorwurf und sagte, er habe am vermeintlichen Tatort zur fraglichen Zeit keinen Sexualkontakt mit seiner damaligen Freundin gehabt, sondern dort nur ein Gespräch mit ihr geführt. Verteidigerin Wagner beantragte im Zweifel einen Freispruch. Die Wiener Anwältin mutmaßte, die 13-Jährige habe das aufbewahrte Kondom in dem Feldweg platziert, um sich nach dem Ende der Liebesbeziehung zu rächen.
Mehrmals Sex
Der 18-Jährige und die 13-Jährige gaben übereinstimmend an, sie hätten bereits im Juli 2023 einvernehmlich mehrmals Sex miteinander gehabt. Damals behauptete das Mädchen ihm gegenüber aber noch, älter als 14 und damit bereits mündig zu sein. Deshalb wurden diese sexuellen Handlungen nicht angeklagt. Im September 2023 aber habe er gewusst, dass sie erst 13 war, gab der Angeklagte zu Protokoll.
Weil es sich um eine gescheiterte Liebesbeziehung handle und der angeklagte Beischlaf ohne physische oder psychische Gewalt erfolgt sei, sei keine zu verbüßende Haftstrafe notwendig, meinte Richter Stadler.
Nichts rechtskräftig
Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Christoph Stadler ist nicht rechtskräftig. Der von Astrid Wagner verteidigte Angeklagte und Staatsanwalt Philipp Höfle nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen betrug ein bis zehn Jahre Gefängnis. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht umgerechnet 15 Monaten Haft.