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Frau in Busen gebissen: Haftstrafe angehoben

04.05.2024 • 16:00 Uhr
Frau in Busen gebissen: Haftstrafe angehoben
Klaus Hartinger

Berufungsgericht erhöhte Gefängnisstrafe auf 18 Monate. Vorbestrafter biss in Öffentlichkeit fremder Frau in den Busen und belästigte in Zug Mitreisende sexuell.

Der mit 2,2 Promille alkoholisierte Afghane ging nach den gerichtlichen Feststellungen am Mittag des 4. Jänner 2023 bei der Bushaltestelle am Feldkircher Katzenturm einer ihm unbekannten 18-Jährigen nach, umklammerte sie und biss ihr 50 Sekunden lang in die bekleidete rechte Brust.

Zudem belästigte der alkoholisierte Mann nach Ansicht der Richter am 5. September 2022 in einem Zug in Feldkirch eine andere 18-Jährige sexuell.

Angeklagter mehrfach vorbestraft

Wegen geschlechtlicher Nötigung sowie sexueller Belästigung und öffentlicher geschlechtlicher Handlungen wurde der mit sieben Vorstrafen belastete Angeklagte im Juni 2023 in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Des Weiteren wurde der bei den Taten für eingeschränkt zurechnungsfähig erklärte 34-Jährige auf unbestimmte Zeit in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen, also in die Psychiatrie eines Krankenhauses.

In der Berufungsverhandlung am Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) wurde nun die Haftstrafe um ein halbes Jahr angehoben und mit eineinhalb Jahren festgesetzt. Damit wurde der Strafberufung der Staatsanwaltschaft Folge gegeben. Bestätigt wurde die Einweisung in die Psychiatrie.

Zuvor wies der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten zurück. Damit wurde der Feldkircher Schuldspruch bestätigt. Das Urteil ist nun. Der Strafrahmen belief sich auf sechs Monate bis fünf Jahre Haft.

Als Teilschmerzengeld hat der Arbeitslose der 18-Jährigen, der er in die Brust gebissen haben soll, 250 Euro zu bezahlen. Die junge Frau sagte als Zeugin, sie habe zwei Wochen lang einen blauen Fleck an der rechten Brust gehabt und längere Zeit Angst vor dem Ausgehen.

Psychiatrisches Gutachten liegt vor

Der psychiatrische Gerichtsgutachter Reinhard Haller bescheinigte dem Angeklagten psychische Störungen, darunter eine sexuelle Perversion mit sadistischen Tendenzen. Zu den Tatzeiten sei der 34-Jährige zurechnungsfähig gewesen, wenn auch eingeschränkt. Ohne psychiatrische Therapie seien weitere schwere Sexualstraftaten zu befürchten.

Ein Freispruch erfolgte in Feldkirch von einer weiteren öffentlichen geschlechtlichen Handlung. Weil der Tatbestand beim Streicheln des bekleideten Penis vor einer weiteren 18-jährigen Frau in einem öffentlichen Bus in Dornbirn nicht erfüllt sei.