Frau betrog AMS um 34.000 Euro

Geldstrafe und bedingte Haftstrafe: Sozialbetrügerin arbeitete im Ausland, bezog aber in Österreich Notstandshilfe.
Die geständige Sozialbetrügerin wurde am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von sechs Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 960 Euro (240 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Das Urteil, mit dem die Angeklagte einverstanden war, ist nicht rechtskräftig. Denn der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.
Der Schuldspruch erfolgte wegen des Vergehens des schweren Betrugs. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht zehn Monaten Haft.
Beschäftigung in Liechtenstein
Die Österreicherin türkischer Herkunft aus dem Bezirk Feldkirch ging zwischen 2012 und 2021 immer wieder Beschäftigungsverhältnisse in Liechtenstein ein, die sie dem Arbeitsmarktservice (AMS) verheimlichte. Obwohl sie im Ausland ein Arbeitseinkommen bezog, kassierte die Frau in Österreich als angebliche Arbeitslose Notstandshilfe. Die 44-Jährige ließ sich vom AMS insgesamt 34.000 Euro zu Unrecht auszahlen.
Im Strafantrag wurde der Angeklagten vorgeworfen, gewerbsmäßig vorgegangen zu sein. Davon ging Strafrichterin Lisa Pfeifer aber nicht aus, weil ein Dauerdelikt vorliege. Zur Abschreckung der Allgemeinheit sei eine angedrohte Gefängnisstrafe zu verhängen gewesen.
Jahrelanger Sozialbetrug
Verteidigerin Andrea Concin sagte, mildernd zu werten seien die Unbescholtenheit, das reumütige Geständnis und die bislang geleistete Wiedergutmachung von 2200 Euro. Erschwerend wertete die Richterin den langen Tatzeitraum und den hohen Schaden.
Sie schäme sich für ihren jahrelangen Sozialbetrug, sagte die Angeklagte vor Gericht. Sie habe mit dem AMS eine Rückzahlungsvereinbarung getroffen. In Raten zahle sie monatlich 400 Euro zurück. Dieser Betrag werde ihr automatisch von ihrem derzeitigen Arbeitslosengeld von 1400 Euro abgezogen.