Senioren um 146.000 Euro geprellt: Haft für Telefonbetrüger

Zwei Jahre Haft für Geldabholer und drei Jahre für seinen Fahrer: Sie betrogen telefonisch kontaktierte Senioren, die den vermeintliche Polizisten 146.000 Euro übergaben.
Wegen gewerbsmäßig schweren Betrugs im Rahmen einer kriminellen Vereinigung wurde ein zuvor unbescholtener 19-jähriger Geldabholer zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt, ein bis dahin ebenfalls unbescholtener 35-jähriger Fahrer zu drei Jahren.
Das am Mitttwoch in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch ergangene Urteil ist bereits rechtskräftig. Denn die von Stephanie Loacker und Patrick Piccolruaz verteidigten Angeklagten und Staatsanwältin Karin Dragosits waren alle mit der Entscheidung einverstanden. Der Strafrahmen belief sich auf sechs Monate bis fünf Jahre Haft.
Um Ersparnisse gebracht
Die beiden Angeklagten waren nach den gerichtlichen Feststellungen daran beteiligt, dass im Vorjahr auch in Vorarlberg Rentner und Rentnerinnen mit dem sogenannten Falschen-Polizisten-Trick um Ersparnisse gebracht worden. Die Opfer wurden um 146.000 Euro betrogen. Bei weiteren 94.000 Euro blieb es beim Versuch.
Der 19-jährige Erstangeklagte aus Deutschland wirkte dem Urteil zufolge als Geldabholer an 13 Taten mit zehn Opfern mit, der 35-jährige Zweitangeklagte aus Rumänien als Fahrer an zehn Taten mit sieben Opfern.


Geld in Sicherheit bringen
Die beiden Angeklagten waren nach Ansicht der Richter Mitglieder einer Betrügerbande, die folgendermaßen vorging: Älteren Menschen wurde am Telefon vorgegaukelt, ihr Geld sei beispielsweise wegen Einbrechern in Gefahr. Sie sollten ihr Barvermögen bei der Polizei in Sicherheit bringen. Ein Polizist werde das Geld abholen.
Der vermeintliche Polizist und Geldabholer war der 19-jährige Berliner. Der Arbeitslose zeigte Opfern einen gefälschten Polizeiausweis vor. Er nahm von einer betrogenen Rentnerin 40.000 Euro entgegen, von anderen Geschädigten beispielsweise 21.000, 20.000 und 19.000 Euro.
Der 19-Jährige bezeichnete sein Fehlverhalten als „abscheulich“. Er war geständig und trug auch zur Wahrheitsfindung bei. Der Untersuchungshäftling darf damit rechnen, am 1. September nach einem Jahr im Gefängnis auf Bewährung vorzeitig in die Freiheit entlassen zu werden.
Fahrer habe „nichts gewusst“
Der 35-jährige Fahrer behauptete, er habe nichts vom illegalen Tun des 19-Jährigen gewusst, den er bei den Taten chauffierte. Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Martin Mitteregger ging jedoch davon aus, dass der Rumäne über die illegalen Aktivitäten sehr wohl informiert war.
Erschwerend auf das Strafmaß wirkte sich unter anderem die besondere Verwerflichkeit der Taten der beiden Männer aus. Alte Menschen um Geld zu bringen, sei etwas vom Miesesten, das es gebe, sagte Richter Mitteregger.

