Anklage: Schullehrer missbrauchte Sohn

Noch kein Urteil in Schöffenprozess. Unbescholtener 37-Jähriger soll sich jahrelang an anfangs zweijährigem Sohn vergriffen haben, der dadurch traumatisiert worden sein soll.
Das Verbrechen des qualifizierten sexuellen Missbrauchs Unmündiger und die Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses sowie des bildlichen sexualbezogenen Kindesmissbrauchsmaterials und bildlicher sexualbezogener Darstellungen minderjähriger Personen wirft die Staatsanwaltschaft Feldkirch dem unbescholtenen Angeklagten vor.
Der Anklageschrift zufolge soll der unmündige Sohn des Angeklagten durch den jahrelangen Missbrauch eine posttraumatische Belastungsstörung im Sinne einer schweren Körperverletzung erlitten haben. Dadurch würde für den Fall eines Schuldspruchs der Strafrahmen nicht 6 Monate bis 5 Jahre, sondern 5 bis 15 Jahre Gefängnis betragen.
Im Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch erging am vergangenen Freitag noch kein Urteil. Richterin Silke Sandholzer vertagte als Vorsitzende des Schöffensenats die Verhandlung, zur Einholung eines Ergänzungsgutachtens zu den angeklagten Missbrauchsfolgen.
Staatsanwalt Johannes Hartmann legt dem Lehrer zur Last, er habe zwischen 2020 und 2022 seinen im Tatzeitraum zwei- bis vierjährigen Sohn wiederholt missbraucht und dabei traumatisiert.
Die Staatsanwaltschaft stützt sich vor allem auf belastende Angaben des Kindes gegenüber der Kindesmutter. Der mittlerweile sechsjährige Bub sei wegen seiner Traumatisierung gutachterlich als nicht vernehmungsfähig eingestuft worden, sagte Staatsanwalt Hartmann. Die Kindesmutter und ihre Mutter wollen bei zwei Vorfällen gesehen haben, dass der Angeklagte das Kind den bekleideten Intimbereich umklammert habe.
Der als Lehrer nach eigenen Angaben freigestellte Angeklagte sagte, er sei nicht schuldig. Er habe seinen Sohn nie missbraucht. Er habe auf Wunsch seiner Lebensgefährtin, die die Kindesmutter ist, 2022 die Beziehung beendet und sei ausgezogen.
Verteidiger Martin Trefalt beantragte einen Freispruch. Der Bub sei, so der Anwalt, von der Kindesmutter suggestiv befragt worden. Das Kind habe der Mutter gefallen wollen und nur deshalb den Vater belastet. Der Unmündige habe nicht mehr zwischen Realität und Fiktion unterscheiden können.