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Prozess: Verbotener Deal der Managerin?

24.06.2024 • 19:05 Uhr
Prozess: Verbotener Deal der Managerin?
klaus hartinger

Unternehmen klagt ehemaligen Vorstand, weil mit privatem Immobiliengeschäft gegen Konkurrenzverbot verstoßen worden sein soll.

Vor zehn Jahren wurde die Beklagte Vorstand eines Immobilienunternehmens aus dem Bezirk Dornbirn, das einst Österreichs größtes Textilunternehmen war und zu den größten Grundstückseigentümern Vorarlbergs zählte. Sie habe den bis 2022 ausgeübten Vorstandsjob nur unter der Bedingung angenommen, dass sie weiterhin mit ihrer privaten Immobilienfirma tätig sein dürfe, sagte die Beklagte am Montag während ihrer Befragung im anhängigen Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch.

Konkurenzklauseln

In ihrem Dienstvertrag wurden Konkurrenzklauseln formuliert. Im Rechtsstreit gehe es um Differenzen darüber, was unter die Konkurrenzklauseln gefallen sei und was nicht. Das teilte am Montag auf Anfrage Gerichtssprecherin Karin Seidl-Wehinger mit. Die klagende Partei meint, ihr ehemaliger Vorstand habe mit einem privaten Immobiliengeschäft gegen das Konkurrenzverbot verstoßen. Umstritten ist der Ankauf von Dornbirner Liegenschaften durch die private Immobilienfirma der Beklagten. Im Villenviertel will sie Medienberichten zufolge eine luxuriöse Wohnanlage und einen Büroturm errichten. Nach Ansicht des klagenden Immobilienunternehmens hätte die Beklagte ihrem damaligen Arbeitgeber die Liegenschaften zum Kauf anbieten müssen.

Die Beklagte beantragt die Abweisung der vorläufigen Stufenklage, mit der vorerst Auskunft und Rechnungslegung zu dem Immobiliendeal verlangt wird. Denn sie habe nicht gegen das Konkurrenzverbot in ihrem Vorstandsvertrag verstoßen. Zumal ihrer Immobilienfirma die Liegenschaften zum Kauf und nicht zur Vermittlung angeboten worden seien. Das entnahm Seidl-Wehinger der Klagebeantwortung.

„Traumjob“

Im Übrigen hätten die Liegenschaftseigentümer ihre Grundstücke dem klagenden Immobilienunternehmen nicht verkaufen wollen, gab die Beklagte am Montag vor Gericht zu Protokoll. Ihr sei seit dem Beginn ihrer Tätigkeit als Vorstand bewusst gewesen, dass sie Immobilien über ihre private Immobilienfirma zuerst ihrem damaligen Arbeitgeber vermitteln hätte müssen. Ihre Zeugen sollen in der nächsten Verhandlung befragt werden.

Die Vorstandstätigkeit sei für sie ihr Traumjob gewesen, sagte die Beklagte bei ihrer Parteieneinvernahme. Sie habe im Betriebswirtschaftsstudium ihre Diplomarbeit über die Geschichte ihres Arbeitgebers geschrieben. Mit ihrer privaten Immobilienfirma habe sie netto mehr verdient als als Vorstand des Immobilienunternehmens.