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Keine Strafe trotz drei Kilo Marihuana

14.08.2024 • 13:56 Uhr
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Mit drei Kilo Marihuana kommt die vorbestrafte Angeklagte ohne Strafe davon. AP Photo/Jeff Chiu

Vorbestrafte Drogenkonsumentin bot vor jüngster Verurteilung zu Haftstrafe Cannabis zum Verkauf an. Obwohl die Vorstrafe berücksichtigt wurde, wird keine Strafe verhängt.

Die 30-Jährige bot nach eigenen Angaben drei Kilogramm Marihuana zum Verkauf an und konsumierte auch Kokain und Amphetamine. Zudem unterdrückte sie ihrer Aussage zufolge einen entwendeten fremden Führerschein, den sie als Unterlage zum Aufbereiten von Drogen für ihren Konsum zweckentfremdete.

In der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch erfolgte ein Schuldspruch wegen Suchtgifthandels, unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften und Urkundenunterdrückung. Dennoch wurde die mit acht Vorstrafen belastete Angeklagte für die mit bis zu drei Jahren Gefängnis bedrohten Vergehen nicht bestraft. Richterin Lisa Pfeifer sah von der Verhängung einer Zusatzstrafe ab. Das Urteil, mit dem Staatsanwältin Julia Berchtold einverstanden war, ist rechtskräftig.

Strafrahmen

Die Richterin hatte bei der Strafbemessung die zwei Monate zuvor verhängte jüngste Verurteilung der Arbeitslosen zu berücksichtigen. Weil schon damals theoretisch auch über die nunmehrigen Anklagevorwürfe verhandelt werden hätte können. Wäre dem so gewesen, hätte sich an der damaligen Strafe nichts geändert, meinte die Richterin.

Vorstrafe

Wegen des Verbrechens der schweren Nötigung wurde über die vorbestrafte Frau seinerzeit eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten verhängt. Davon belief sich der unbedingte, zu verbüßende Teil auf fünf Monate. Zehn Monate wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Das Urteil von Richterin Pfeifer ist rechtskräftig.

Die 30-Jährige hatte nach den gerichtlichen Feststellungen dem Hausmeister in ihrer Wohnanlage ein Messer vorgehalten und ihm damit gedroht, ihn abzustechen. So wurde der Hausmeister gezwungen, das Auswechseln des Türschlosses der Wohnung der Angeklagten zu beenden.

Für die teilbedingte Haftstrafe erhielt die Drogenabhängige damals Therapie statt Strafe. Sie befand sich aber in Untersuchungshaft und wurde erst am Tag des nunmehrigen Strafprozesses aus dem Feldkircher Gefängnis entlassen.

Im Strafantrag wurde ihr zur Last gelegt, sie habe drei Kilogramm Marihuana verkauft. Wäre die Angeklagte dafür schuldig gesprochen worden, hätte es für sie sehr wohl eine Zusatzstrafe gegeben, sagte Richterin Pfeifer. Die Angaben der Angeklagten, sie habe die Drogen nicht verkauft, sondern nur erfolglos angeboten, seien jedoch im Zweifel nicht zu widerlegen gewesen, so die Strafrichterin.