Bezirk Dornbirn: Hund auf Polizisten gehetzt – Haftstrafe

Teilbedingte Gefängnisstrafe für Vorbestraften, der versuchte, seinen Hund auf Polizisten zu hetzen.
Wegen versuchten tätlichen Angriffs auf Beamte, gefährlicher Drohung, Beleidigung und Sachbeschädigung wurde der einschlägig vorbestrafte Angeklagte am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Gefängnisstrafe von zwölf Monaten verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu verbüßende Teil drei Monate. Neun Haftmonate wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Während der Bewährungszeit hat sich der alkoholsüchtige 46-Jährige einer Entzugstherapie zu unterziehen.
Wegen Ruhestörung eingeschritten
Nach den gerichtlichen Feststellungen versuchte der alkoholisierte Angeklagte aus dem Bezirk Dornbirn, seinen Hund während einer Amtshandlung auf Polizisten zu hetzen. Demnach befahl der Frühpensionist seinem Hund, die “Bullenschweine” umzubringen. Die Beamten waren wegen Ruhestörung eingeschritten.
Zudem beleidigte der umfassend geständige Angeklagte einen Polizisten rassistisch. Darüber hinaus zerriss der Festgenommene im Polizeiarrest eine Decke und versuchte, mit der Decke das WC in der Arrestzelle zu verstopfen. Dadurch drang Wasser in eine Werkstätte der Gemeinde.
Milderungsgründe
Richter Nußbaumer sah davon ab, den Angeklagte auch drei Haftmonate aus einer ursprünglich bedingt gewährten Haftstrafe verbüßen zu lassen. Dazu wurde die Probezeit von drei auf fünf Jahre verlängert. Mildernd gewertet wurden das reumütige Geständnis und der Umstand, dass es beim tätlichen Angriff mit dem Hund beim Versuch geblieben ist. Erschwerend wirkten sich etwa die einschlägige Vorstrafe und die Tatbegehung während der Probezeit aus.
Nicht rechtskräftig
Das Urteil von Richter Dietmar Nußbaumer ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte akzeptierte die Entscheidung, hat aber keinen Verteidiger und erhielt deshalb automatisch drei Tage Bedenkzeit. Der neue Feldkircher Staatsanwalt Christoph Stadler gab kein Erklären ab. Die mögliche Höchststrafe wäre zwei Jahre Gefängnis gewesen.