Fahrerflucht nach schwerem Unfall

Geldstrafe: Autolenker fuhr Rennradlenker an, der dabei schwer verletzt wurde, und gefährdete Pkw-Lenker.
Wegen grob fahrlässiger schwerer Körperverletzung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit wurde der unbescholtene Angeklagte mit dem Nettoeinkommen von 2500 Euro am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch zu einer Geldstrafe von 11.160 Euro (360 Tagessätze zu je 31 Euro) verurteilt. Als Teilschmerzengeld hat der 26-Jährige dem Geschädigten 4000 Euro zu bezahlen.
Das Urteil von Richterin Sabrina Tagwercher, mit dem der von Pius Schneider verteidigte Angeklagte und der Leitende Staatsanwalt Wilfried Siegele einverstanden waren, ist rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe wäre zwei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte Geldstrafe entspricht sechs Monaten Haft.
Knochenbrüche
Nach den gerichtlichen Feststellungen streifte das mit weit überhöhter Geschwindigkeit gefahrene Auto des nach einer durchfeierten Nacht übermüdeten und alkoholisierten Angeklagten am 15. August gegen 6.15 Uhr auf der Landesstraße 29 zwischen Egg und Egg-Großdorf in einer Linkskurve von hinten einen 43-jährigen Rennradfahrer. Der 43-Jährige kam zu Sturz, erlitt vor allem Knochenbrüche und wurde schwer verletzt.
Dem Urteil zufolge beging der Autolenker Fahrerflucht. Dabei musste ein entgegenkommender Pkw-Lenker dem über der Fahrbahnmitte fahrenden Angeklagten ausweichen. Durch das Fahrverhalten des Angeklagten wurden der Pkw-Lenker und dessen Beifahrerin gefährdet.
Geständnis
Am Morgen des nächsten Tages stellte sich der 26-Jährige aus dem Bezirk Bludenz der Polizei. Mildernd gewertet wurden Geständnis und Unbescholtenheit.
Auch zur Abschreckung der Allgemeinheit sei die gesamte Geldstrafe zu bezahlen, sagte Richterin Tagwercher. Chef-Staatsanwalt Siegele berichtete, in Österreich würden sich täglich sieben Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss ereignen. Der geschädigte 43-Jährige bestätigte, er sei nunmehr schon zwei Mal als Radlenker angefahren und dabei schwer verletzt worden