Lokal

Maturazeugnis gefälscht: Schon wieder Diversion

18.10.2024 • 11:06 Uhr
ABD0008_20150402 – WIEN – …STERREICH: THEMENBILD – Illustration zum Thema “Zentralmatura”: Literatur zur Zentralmatura, aufgenommen am Montag, 30. MŠrz 2015. Die schriftliche Matura findet einheitlich an allen AHS von 5. bis 13. Mai 2015 statt. Die neue Matura ist erstmals an allen AHS verpflichtend und besteht neben der Vorwissenschaftlichen Arbeiten (VWA) aus drei oder vier […]
Die 21-Jährige hatte vorgetäuscht, eine Matura zu haben. Symbolbild apa

21-Jährige legte bei Bewerbungsgespräch gefälschtes Zeugnis vor. Sie kam neuerlich ohne Vorstrafe davon.

Eine Diversion wird im Regelfall nur einmal gewährt. Die 21-Jährige kam nun aber schon zum zweiten Mal in den Genuss einer Diversion.

Wenn die Angeklagte dem Gericht innerhalb von sechs Monaten eine Geldbuße von 900 Euro bezahlt, soll das Strafverfahren eingestellt werden. Damit würde ihr neuerlich eine drohende Verurteilung und eine Vorstrafe erspart bleiben. Der Beschluss zur diversionellen Erledigung von Richterin Lisa Pfeifer ist nicht rechtskräftig. Denn die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

Die unbescholtene Angeklagte bekannte sich zum Vorwurf der Fälschung besonders geschützter Urkunden schuldig. Sie hatte bei einem Bewerbungsgespräch bei einer Firma für einen Bürojob ein gefälschtes Maturazeugnis vorgelegt und so vorgetäuscht, Maturantin zu sein.

Auffällige Schreibfehler

Das Formular für das gefälschte Zeugnis hatte die 21-Jährige aus dem Internet heruntergeladen. Bei der Zeugnisfälschung beging sie dann auffällige Schreibfehler.

Mittlerweile hat die Angeklagte Arbeit bei einem anderen Unternehmen gefunden. Sie sagte, sie habe aus Geldnot die Urkundenfälschung begangen. Für den Fall eines Schuldspruchs im Sinne der Anklage hätte der Strafrahmen bis zu zwei Jahre Gefängnis betragen.

Bestellbetrügereien

Schon 2020 war die in Bregenz geborene Österreicherin mit einer Diversion davongekommen. Damals hatte sie nach Bestellbetrügereien gemeinnützige Gratisarbeit verrichtet. Inzwischen habe sie dennoch wieder eine Straftat begangen, sagte die Strafrichterin und fragte, ob denn die seinerzeitige Diversion nichts genützt habe. Die Angeklagte antwortete, sie habe die finanziellen Probleme ihrer Familie lindern wollen und sich deshalb neuerlich zu einer Straftat hinreißen lassen.

Die erste Diversion sei wegen keiner zum jetzigen Delikt einschlägigen Straftat vorgenommen worden, so die Richterin. Deshalb sei es vertretbar, noch einmal mit einer Diversion vorzugehen.