Verendete Vögel sind “Kollateralschäden”

So rechtfertigt sich wegen Tierquälerei angeklagter Winzer Josef Möth, der Schutznetze unsachgemäß angebracht haben soll.
Bei einer amtlichen Kontrolle im Weinfeld des Bregenzer Winzers in Neu-Amerika wurden im Oktober 2023 elf Vögel in den Ernteschutznetzen festgestellt. Davon waren acht Vögel verendet. Drei sich verheddernde Vögel konnten befreit werden.
In den Netzen steckende Vögel seien im Interessenkonflikt zwischen Weinwirtschaft und Naturschutz bedauerliche ,,kleine Kollateralschäden“, sagte der angeklagte Weinbauer am Donnerstag am Ende der viereinhalbstündigen Verhandlung am Landesgericht Feldkirch.
Entscheidung am 10. Dezember
Auch in der zweiten Verhandlung des im Juli gestarteten Strafprozesses erging kein Urteil. Richterin Verena Wackerle vertagte und will am 10. Dezember ihre Entscheidung verkünden.
Tierquälerei wird dem Weinbauern im Strafantrag zur Last gelegt. Demnach soll er zahlreichen Wildvögeln zwischen September und 30. Oktober 2023 auf seinem Weinfeld unnötige Qualen zugefügt haben. Indem er ungeeignete Netze unsachgemäß angebracht haben soll. In den Netzen haben sich nach Darstellung der Staatsanwaltschaft Feldkirch Vögel, die Weintrauben fressen wollten, verfangen. Vögel hätten nicht befreit werden können und seien qualvoll verendet. Für den Fall eines Schuldspruchs beträgt der Strafrahmen für Tierquälerei bis zu zwei Jahre Gefängnis.
Das sagt der Gutachter
Der gerichtlich bestellte Gutachter für Weinbau aus dem Burgenland sagte, die vom Angeklagten verwendeten Ernteschutznetze seien mit einem Durchmesser von vier Zentimetern zu grobmaschig. Zudem seien die Netze falsch angebracht worden. Denn die über mehrere Rebenreihen gehängten Kunststoffnetze hätten nicht bis zum Boden gereicht. Deshalb hätten, so der Sachverständige, Vögel über den Boden in die Netze klettern können und sich dort verfangen.
Die vom Angeklagten verwendeten Netze würden im Burgenland schon seit 20 Jahren nicht mehr eingesetzt, sagte der Weinbaugutachter. Zweckmäßig wären stattdessen um die Reben gewickelte Netze. Dabei komme es, anders als vom Angeklagten behauptet, zu keiner Fäulnis bei den Weintrauben.
Freispruch beantragt
Der Angeklagte sagte, er sei nicht schuldig. Verteidiger Florin Reiterer beantragte einen Freispruch. Sein Mandant gab zu Protokoll, im Bodenseeraum seien die von ihm verwendeten Ernteschutznetze gebräuchlich. Es sei selten vorgekommen, dass Vögel in seinen Netzen verendet seien. Andere Netze, die dem Naturschutz besser entsprechen, seien auch eine Kostenfrage.