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Was es beim Geschenke-Umtausch zu beachten gilt

27.12.2024 • 17:00 Uhr
Was es beim Geschenke-Umtausch zu beachten gilt

Gibt es ein Recht auf Umtausch? Was ist, wenn das Geschenk defekt ist oder der Kassazettel verloren gegangen ist? AK-Konsumentenschützerin Karin Hinteregger klärt auf.


Die neuen Schuhe sind zu klein, das Buch schon gelesen, die Autorennbahn funktioniert nicht. Nicht alles, was an Weihnachten unter dem Christbaum landet, löst große Freude aus. Spätestens nach den Feiertagen stellt sich dann die Frage, was der Beschenkte nun tun kann. Welche Möglichkeiten bestehen, wenn das Geschenk nicht passt, kaputt ist oder nicht gefällt. Alle Fakten und Tipps zum Umtausch von Weihnachtsgeschenken:


1. Kann jedes Geschenk umgetauscht oder zurückgegeben werden?
Antwort: Nein, es besteht keine gesetzliche Verpflichtung des Händlers, Geschenke wieder zurückzunehmen, nur weil sie nicht gefallen oder nicht passen. Vielmehr ist der Umtausch ein Entgegenkommen des Händlers und muss mit diesem vereinbart werden. Sehr viele Unternehmen bieten diesen freiwilligen Umtausch von sich aus an und vermerken dies bereits zum Beispiel auf dem Kassabon oder kündigen dies durch Anschläge im Geschäft an. Wenn der Händler nicht schon von sich aus den Umtausch anbietet und eine solche Vereinbarung auch nicht getroffen wird, so besteht kein Recht darauf. Wird ein solches Umtauschrecht speziell ausgehandelt, so macht es Sinn, sich dieses auf der Quittung vermerken zu lassen. Da es sich um eine freiwillige Leistung des Händlers handelt, können auch die Fristen, innerhalb welcher umgetauscht werden kann, vom Händler ebenso wie die Voraussetzungen, die er daran knüpft, dass umgetauscht werden kann, bestimmt werden.

Dr. Karin Hinteregger
Karin Hinteregger, Leiterin der Abteilung des Konsumentenschutz bei der AK, weiß, was es beim Geschenkeumtausch zu beachten gilt. AK

2. Bekommt man das Geld zurück, das für die Ware bezahlt wurde?
Antwort: Da es sich um eine freiwillige Leistung des Händlers handelt, bestimmt auch dieser, ob er das Geld zurückerstattet, einen Gutschein ausstellt oder aber nur den Umtausch gegen andere Ware zulässt. Es gibt durchaus Geschäfte, in denen man den bezahlten Kaufpreis in bar zurückbekommt. Einen Rechtsanspruch hat man aber nicht. In den meisten Fällen erhält man eine Gutschrift.

3. Was ist, wenn der Kassazettel verloren gegangen ist?
Antwort: Das ist eher ungünstig, da Händler sehr oft die Vorlage des Kassabons verlangen. Wenn der Händler also auf stur stellt, verliert der Kunde das Umtauschrecht. Sehr oft sind Händler aber dennoch kulant. Wir empfehlen, den Umtausch dennoch zu versuchen und zu erklären, dass der Kassabon leider verloren gegangen ist. Vielleicht hat man Glück und stößt auf einen verständnisvollen Händler, der in diesem speziellen Fall auf die Vorlage des Kassabons verzichtet.


4. Wie lange können Geschenke nach dem Kauf zurückgegeben werden?
Antwort: Das kann der Händler frei bestimmen. Üblich sind zwei bis vier Wochen nach dem Kauf.

5. Gibt es Produkte, die von vornherein vom Umtausch ausgeschlossen sind?
Antwort: Das richtet sich ebenfalls nach der Vereinbarung, die mit dem Verkäufer getroffen wurde. Reduzierte Ware etwa kann, aber muss nicht vom Umtausch ausgeschlossen sein.

Was es beim Geschenke-Umtausch zu beachten gilt
Der Handel scheint beim Umtausch sehr entgegenkommend zu sein. Hartinger

6. Was können Kunden tun, wenn die gekaufte Ware defekt ist?
Antwort: Haben Verbraucher und Unternehmer die Versendung der Ware vereinbart, trägt der Unternehmer das Risiko, wenn die Ware beim Transport beschädigt wird oder verloren geht. Der Verbraucher muss aber eine der vom Unternehmer angebotenen Versendungsmöglichkeiten nützen. Der Konsument hat daher Anspruch darauf, dass die Ware nochmals (mängelfrei) geliefert wird.

7. Wann können Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden?
Antworten: Egal ob die Ware online bestellt oder im Geschäft gekauft wurde: Bei mangelhafter Ware stehen den Konsumenten Gewährleistungsansprüche zu. Gewährleistung hat man immer dann, wenn die Ware bereits bei der Übergabe zumindest im Ansatz mangelhaft war. Ein Verschulden des Händlers ist nicht notwendig. In erster Linie können die Kunden üblicherweise nur die Verbesserung, das heißt die Reparatur beziehungsweise den Austausch gegen eine mängelfreie Ware fordern. Kommt der Händler diesem Wunsch nicht nach, so könnte in weiterer Folge sogar das Recht auf Vertragsauflösung zustehen, sodass gegen Rückgabe der Sache der Kaufpreis zurückzuerstatten ist.

8. Wie lange gilt die Gewährleistung für neu gekaufte Artikel?
Antwort: Das Gewährleistungsrecht für diese Waren besteht für die Dauer von zwei Jahren ab der Übergabe. Zusätzlich besteht eine dreimonatige Geltendmachungsfrist. Bei Mängeln, die in den ersten zwölf Monaten nach Übergabe auftreten, ist der Verkäufer beweispflichtig, dass die Sache bei der Übergabe mangelfrei war. Gelingt ihm dieser Beweis nicht, so besteht eben die gesetzliche Vermutung der Mangelhaftigkeit der Ware bereits bei der Übergabe und muss der Händler die geltend gemachten Gewährleistungsansprüche erfüllen.

9. Konsumenten nützen vermehrt Online-Tauschbörsen, um unliebsame Weihnachtsgeschenke zu verkaufen. Was gilt es zu beachten?
Antwort: Tauschbörsen haben gerade nach dem Weihnachtsfest einen entsprechenden Zulauf. Man muss hier bedenken, dass diese Geschäfte zwischen zwei privaten Personen abgeschlossen werden und daher die entsprechenden Konsumentenschutzregeln größtenteils nicht gelten. Auch hier gibt es die Gefahr, Betrügern in die Fänge zu geraten. Besonders vorsichtig sollte man daher dann sein, wenn das Inserat mit einem ganz besonders günstigen Preis hervorsticht. Die AK rät hier wie immer, nicht in Vorausleistung zu treten, wenn man sein Gegenüber nicht kennt. Eine persönliche Abholung mit Barzahlung schützt den Käufer vor Betrug. Vor allem auf Secondhand-Plattformen wie vinted häuften sich Betrügereien.

10. Mit welchen Problemen melden sich Konsumenten bei der Arbeiterkammer in punkto Geschenkeumtausch?
Antwort: Bei der AK-Konsumentenberatung gehen sehr wenige Anfragen zum Thema ein. Der Handel scheint beim Umtausch sehr entgegenkommend zu sein. Ganz vereinzelt wollen Konsumenten keinen Gutschein akzeptieren und das Bargeld zurückhaben.