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Urinierenden Buben fotografiert: Freispruch

16.01.2025 • 22:00 Uhr
Urinierenden Buben fotografiert: Freispruch
Der Vorfall ereignete sich im Möslestadion. Steurer

Ein 60-Jähriger stand vor dem Landesgericht, weil er die Genitalien eines sieben Jahre alten Buben auf einem Pissoir fotografiert haben soll. Ein erstes Urteil spricht ihn frei.

Vom Vorwurf der versuchten bildlichen sexualbezogenen Darstellung minderjähriger Personen wurde der von Franz Josef Giesinger verteidigte Angeklagte am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch im Zweifel freigesprochen. Das Urteil von Richterin Silke Wurzinger ist nicht rechtskräftig. Denn Staatsanwältin Konstanze Erath nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Bei einem Schuldspruch hätte der Strafrahmen bis zu drei Jahre Gefängnis betragen.

Leichtathletik-Mehrkampfmeeting

Der unbescholtene 60-Jährige fotografierte im Mai 2024 in Götzis während des internationalen Leichtathletik-Mehrkampfmeetings auf dem Pissoir einen neben ihm stehenden Buben beim Urinieren. Das Geschlechtsteil des Siebenjährigen ist auf den beiden Fotos nicht zu sehen.

Richterin Wurzinger ging im Zweifel davon aus, dass es dem Angeklagten nicht darum gegangen sei, einen Kinderpenis zu fotografieren. Für einen Schuldspruch im Sinne der Anklage hätte es sich zudem um eine versuchte reißerisch verzerrte Darstellung des Geschlechtsteils handeln müssen. Eine derartige Aufnahme sei aber technisch kaum herstellbar gewesen, weil der angeklagte Erwachsene das kleine Kind von oben fotografiert habe, so die Richterin.

Für einen Schuldspruch wegen versuchter unbefugter Bildaufnahme eines Geschlechtsteils habe es an der dafür notwendigen Absichtlichkeit gefehlt, sagte die Strafrichterin in ihrer Urteilsbegründung.

Alkoholisierter VIP-Gast

Der angeklagte Angestellte aus dem Bezirk Feldkirch sagte, er sei nicht schuldig. Er sei keineswegs pädophil veranlagt und habe keinen Kinderpenis fotografieren wollen. Er sei als VIP-Gast der Veranstaltung alkoholisiert gewesen. Deswegen habe er den neben ihm im Pissoir stehenden Buben fotografiert. Das vor allem deshalb, weil es sich um ein dunkelhäutiges Kind gehandelt habe. Danach habe er die auch nicht aus rassistischen Motiven aufgenommenen Spaßfotos seinen VIP-Freunden zeigen und so für Lacher sorgen wollen, auch bei seinem im Möslestadion anwesenden Verteidiger.

Security nahm ihm das Handy ab

Mittlerweile bereue er sein Verhalten, sagte der Angeklagte. Was er getan habe, sei ein Wahnsinn. Ein Security habe ihm nach dem Vorfall während der Sportveranstaltung sofort das Handy abgenommen. Dann sei die Polizei im Stadion eingeschritten.

„Das tut man einfach nicht“, sagte Richterin Wurzinger am Ende der Gerichtsverhandlung zum Angeklagten. „Man fotografiert keine Kinder beim Urinieren auf dem Pissoir.“