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Gefängnisstrafe nach häuslicher Gewalt

28.01.2025 • 14:12 Uhr
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Der Mann wurde wegen Gewalt gegen seine Ex-Lebensgefährtin verurteilt. Symbolbild Shutterstock

Vorbestrafter misshandelte dem Urteil zufolge Lebensgefährtin über Jahre hinweg. Zudem droht ihm eine Anklage wegen des Verkaufs von sechs Kilogramm Kokain.

Wegen fortgesetzter Gewaltausübung wurde der mit drei Vorstrafen belastete Angeklagte am Dienstag am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu verbüßende Teil sechs Monaten. Zwölf Haftmonate wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.

Das Urteil von Richterin Verena Wackerle ist nicht rechtskräftig. Denn der von Sanjay Doshi verteidigte Angeklagte und Staatsanwalt Christoph Stadler nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen.

Schadenersatz

Mit einem gerichtlichen Vergleich wurde im Verhandlungssaal vereinbart, dass der angeklagte Angestellte dem Opfer als Schadenersatz 2300 Euro bezahlt.

Nach den gerichtlichen Feststellungen misshandelte der 24-Jährige aus dem Bezirk Dornbirn seine 21-jährige Lebensgefährtin zwischen Oktober 2022 und Oktober 2024 immer wieder. Demnach schlug, trat und würgte der Angeklagte seine Partnerin regelmäßig. Dem Urteil zufolge wurde sie dabei des Öfteren leicht verletzt, auch im gemeinsamen Urlaub in Afrika.

Die belastenden Angaben der dabei oft weinenden Zeugin seien glaubwürdig, sagte Richterin Wackerle. Der Angeklagte neige unter dem Einfluss von Kokain offenbar zu Gewalttaten.

Der Angeklagte gab Misshandlungen zu, bestritt aber die angeklagte Regelmäßigkeit der Gewalttaten. Er sagte, wegen seiner Drogensucht befinde er sich inzwischen freiwillig in ambulanter Therapie.

Kokain verkauft

Seine Ex-Lebensgefährtin gab am Dienstag als Zeugin vor Gericht zu Protokoll, der Angeklagte habe während ihrer Beziehung zwischen 2022 und 2024 zur Finanzierung seiner Drogensucht und der gemeinsamen Wohnung rund sechs Kilogramm Kokain verkauft.

Daraufhin dehnte Staatsanwalt Stadler die Anklage aus. Über die Drogenvorwürfe wurde am Dienstag aber noch nicht entschieden. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hat nun drei Monate Zeit, eine Anklageschrift wegen des Verkaufs und Konsums von Kokain am Landesgericht einzubringen. Für den Fall einer Anklage würde der Strafrahmen 1 bis 15 Jahre Gefängnis betragen.

Staatsanwalt Stadler merkte an, er habe als damaliger Strafrichter am Landesgericht den Angeklagten im März 2023 wegen Vorbereitung von Suchgifthandel zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe verurteilt.