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Krankmeldung verfälscht: 21-Jähriger verurteilt

04.03.2025 • 18:25 Uhr
Krankmeldung verfälscht: 21-Jähriger verurteilt
Die ÖGK erkannte den Betrugsversuch rechtzeitig. Hartinger

Teilbedingte Geldstrafe: Arbeitnehmer verlängerte ärztliche Krankenbescheinigung um einen Tag.

Wegen des Vergehens des versuchten schweren Betrugs wurde der unbescholtene Angeklagte am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 3300 Euro (300 Tagessätze zu je 11 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 1650 Euro. Die anderen 1650 Euro wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte akzeptierte die Entscheidung. Weil der 21-Jährige keinen Verteidiger hat, erhielt er automatisch drei Tage Bedenkzeit. Der Staatsanwalt gab kein Erklären ab. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte Geldstrafe entspricht fünf Monaten Gefängnis.

Krankenstand gefälscht

Nach den gerichtlichen Feststellungen verfälschte der Arbeitnehmer die ärztliche Bescheinigung seines Krankenstands. Demnach datierte der damals 20-Jährige den Beginn seines Krankenstands um einen Tag zurück. Dabei tauschte er mit seinem Handy im Datum eine Zahl aus.

Der geständige Angeklagte sagte, er habe damit Probleme mit seinem Arbeitnehmer vermeiden wollen. Denn er habe sich schon zuvor im Krankenstand befunden.

Betrugsversuch bei ÖGK

Nach Ansicht der Richterin nahm der Angeklagte mit der Verfälschung der Krankmeldung aber auch in Kauf, dass die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) betrogen werden könnte. Hätte die ÖGK den Betrugsversuch nicht erkannt, hätte sie 41,90 Euro Krankengeld für einen zusätzlichen Tag der Arbeitsunfähigkeit ausbezahlt.

Ursprünglich wollte die Strafrichterin dem unbescholtenen Angeklagten eine Diversion gewähren. Wohl mit einer Geldbuße hätte das Strafverfahren sofort eingestellt werden sollen, ohne Eintrag ins Strafregister. Die Richterin erreichte den zuständigen Sachbearbeiter der Staatsanwaltschaft, der der geplanten Diversion zustimmen sollte, aber mit ihrem Telefonanruf während der Gerichtsverhandlung nicht.