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Bezirkshauptmann erfolglos erpresst

09.04.2025 • 12:20 Uhr
Bezirkshauptmann erfolglos erpresst
Richter Martin Mitteregger. Klaus Hartinger

Staatsgegner verlangte Aufhebung von BH-Strafen und drohte mit Eintrag in internationales Schuldenregister.

Wegen des Verbrechens der versuchten Anstiftung zum Amtsmissbrauch wurde der unbescholtene Angeklagte am Mittwoch in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von fünf Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 1200 Euro (300 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt.

Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Martin Mitteregger ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte und Staatsanwalt Simon Mathis nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen betrug sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht zehn Monaten Haft.

Pensionierter Landwirt

Nach den gerichtlichen Feststellungen verlangte der 66-jährige Staatsgegner am 5. Juni 2024 in einem Schreiben an den Bregenzer Bezirkshauptmann, BH-Geldstrafen gegen ihn und seine Gattin aufzuheben und die Verwaltungsstrafverfahren einzustellen. Der pensionierte Landwirt aus dem Bezirk Bregenz drohte damit, andernfalls den Bezirkshauptmann mit einer Haftung von 600.000 Euro in ein internationales Schuldenregister einzutragen.

Der Angeklagte und dessen Gattin hatten nach Ansicht der BH gegen ihre Mitwirkungspflicht beim Ausfüllen von behördlichen Mikrozensus-Fragebögen für die Statistik Austria verstoßen und deshalb Strafbescheide erhalten.

“Malta-Masche”

Verteidiger Markus Fink beantragte einen Freispruch. Denn die sogenannte Malta-Masche erfülle den angeklagten Tatbestand nicht. Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig und sagte, er akzeptiere das Urteil nicht.

Zur Abschreckung der Allgemeinheit reiche eine Geldstrafe nicht aus, sagte Richter Mitteregger in seiner Urteilsbegründung. Deshalb sei auch eine bedingte Haftstrafe zu verhängen gewesen.

Der angeklagte Staatsgegner erschien zum Schöffenprozess nicht und musste kurzfristig von der Polizei vorgeführt werden.