Schädelhirntrauma nach Faustschlag: Türsteher muss nicht ins Gefängnis

Vorbestrafter Täter kam nach Gewalttat im Bezirk Feldkirch ohne zu verbüßende Haftstrafe davon.
Wegen des Verbrechens der schweren Körperverletzung wurde der mit zwei Vorstrafen belastete Angeklagte am Freitag am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von zwölf Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 4680 Euro (360 Tagessätze zu je 13 Euro) verurteilt. Der 45-Jährige hat dem Opfer als Teilschmerzengeld 1000 Euro zu bezahlen und dem Gericht 350 Euro als Verfahrenskosten.
Faustschlag gegen Kinn
Nach Überzeugung des Richters versetzte der angeklagte Türsteher im April 2024 in einem Lokal im Bezirk Feldkirch einem stark alkoholisierten und ihn beleidigenden Gast einen Faustschlag gegen das Kinn. Nach den gerichtlichen Feststellungen fiel der 30-jährige Bosnier deswegen auf den Hinterkopf und erlitt dabei vor allem ein schweres Schädelhirntrauma.Der angeklagte Slowene behauptete, er habe dem ihn bedrohenden Gast in Notwehr mit beiden Händen einen Stoß gegen die Brust versetzt. Diese Version stützende Zeugen würden nun wegen falscher Beweisaussage angeklagt werden, kündigte Staatsanwältin Dragosits an.
Dauerhafter Tinnitus
Weil der Angeklagte dem Opfer nur einen Schlag versetzt habe, sei keine zu verbüßende Haftstrafe verhängt worden, sagte Richter Wehinger.
Ihr Mandant leide seit dem Vorfall unter einem dauerhaften Tinnitus, berichtete Opferanwältin Katrin Egger. Geplant sei nun zivilrechtlich eine Schadenersatzklage gegen den verurteilten Gewalttäter und eine Klage gegen die private Unfallversicherung ihres Mandanten, die wegen dessen Alkoholisierung Zahlungen verweigere.
Rechtskräftig
Das Urteil von Richter Alexander Wehinger ist rechtskräftig, denn der von Andreas Mandl verteidigte Angeklagte und Staatsanwältin Karin Dragosits waren mit der Entscheidung einverstanden. Der Strafrahmen betrug sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht eineinhalb Jahren Haft.