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Im Alkohol- und Drogenrausch drei Polizisten verletzt: Teilbedingte Haft für 36-Jährige

26.06.2025 • 19:12 Uhr
Im Alkohol- und Drogenrausch drei Polizisten verletzt: Teilbedingte Haft für 36-Jährige
Angeklagte verletzte bei zwei Vorfällen insgesamt drei Polizeibeamte. Symbolfoto APA

Angeordnete stationäre Suchttherapie wird vorbestrafter Angeklagter auf verhängte Haftstrafe angerechnet.

Bei zwei Vorfällen im Unterland verletzte die sich aggressiv verhaltende Frau insgesamt drei Polizisten. Bei den Taten stand die 36-Jährige derart unter dem Einfluss von Rauschgift und Alkohol, dass sie nach den gerichtlichen Feststellungen nicht zurechnungsfähig war.
Deshalb wurde die Angeklagte in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch wegen der Begehung von Straftaten im Zustand voller Berauschung schuldig gesprochen.

Sieben Vorstrafen

Dafür wurde die mit sieben Vorstrafen belastete Arbeitslose zu einer teilbedingten Gefängnisstrafe von 15 Monaten verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu verbüßende Teil fünf Monate. Zehn Monate wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Zudem wurde die Drogen- und Alkoholsüchtige in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher eingewiesen. Die stationäre Entzugstherapie wird auf die Haftstrafe angerechnet werden.
Das Urteil von Richterin Franziska Klammer ist nicht rechtskräftig. Die von Halil Arslan verteidigte Angeklagte war mit der Entscheidung einverstanden. Die Staatsanwältin nahm drei Tage Bedenkzeit. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen.

Teilschmerzengeld

Dem Urteil zufolge verletzte die Frau im Kokainrausch bei einer Tankstelle zwei einschreitende Polizisten und beging dort Sachbeschädigungen. Demnach verletzte die im Unterland lebende Serbin bei einem anderen Vorfall nach einem Beziehungsstreit einen einschreitenden Polizisten. Den verletzten Polizisten hat die Angeklagte 500 Euro als Teilschmerzengeld zu bezahlen und dem Pächter der Tankstelle an Schadenersatz 1100 Euro.
Seine Mandantin sei froh über die Hilfe mit der gerichtlich angeordneten Therapie, sagte Verteidiger Arslan. Der psychiatrische Gerichtsgutachter Reinhard Haller meinte, die Angeklagte benötige eine längere stationäre Therapie, in der Dauer von sechs bis zwölf Monaten.