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“Werde euch abknallen”: Suchtberater und Polizisten bedroht – Haft

27.06.2025 • 22:10 Uhr
"Werde euch abknallen": Suchtberater und Polizisten bedroht - Haft
Richterin Lisa-Sophie Huter. Hartinger

Vorbestrafter Alkoholkranker beschädigte zudem Auto der Suchtberatungsstelle und bedrohte auch Polizisten.

Wegen gefährlicher Drohung und Sachbeschädigung wurde der mit sechs Vorstrafen belastete Angeklagte am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Haftstrafe von sieben Monaten verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu verbüßende Teil zwei Monate. Fünf Monate wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Hinzu kommen sechs widerrufene Haftmonate aus einer offenen Vorstrafe. Damit beträgt die zu verbüßende Gesamtstrafe acht Monate Gefängnis. Der Arbeitslose muss für die Sachbeschädigungen insgesamt rund 2200 Euro Schadenersatz bezahlen.

Nicht rechtskräftig

Das Urteil von Richterin Lisa-Sophia Huter, mit dem der von Toni Jakupi verteidigte Untersuchungshäftling einverstanden war, ist nicht rechtskräftig. Denn die Staatsanwältin nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Die mögliche Höchststrafe wäre ein Jahr Gefängnis gewesen.

"Werde euch abknallen": Suchtberater und Polizisten bedroht - Haft
Prozess am Landesgericht Feldkirch. Hartinger

Nach den gerichtlichen Feststellungen beschädigte der Alkoholkranke mit einem Tritt einen Zigarettenautomaten bei einem Bahnhof im Bezirk Feldkirch. Demnach schlug der Klient drei Monate später im Bezirk Bludenz die Heckscheibe des Dienstautos seiner Suchtberatungsstelle ein, weil ihm wegen seines aggressiven Verhaltens der Zutritt verwehrt worden war.

“Werde euch abknallen”

Am Tag danach drohte der 47-Jährige dem Urteil zufolge in der Suchtberatungsstelle drei Mitarbeitern damit, alle abzuknallen, wenn er eine Waffe hätte. Wenige Minuten später sagte der Angeklagte nach Ansicht der Richterin zu einschreitenden Polizisten, er werde sie abknallen.

Der Angeklagte müsse sich entscheiden, ob er sich einer Alkohol- und Psychotherapie unterziehen oder weiterhin Straftaten begehen wolle, sagte Richterin Huter. Mildernd wertete sie neben dem Geständnis den emotionalen Ausnahmezustand des Angeklagten bei den Taten bei der Suchtberatungsstelle. Der Angeklagte sagte, der Jahrestag des Todes seiner Verlobten habe ihn belastet.