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Klage nach Scheidung: Frau will weiterhin für ihren Ex-Mann arbeiten

09.09.2025 • 16:32 Uhr
Klage nach Scheidung: Frau will weiterhin für ihren Ex-Mann arbeiten
Klägerin bezieht sich auf schriftliche Vereinbarung im abgeschlossenen Scheidungsverfahren. Shutterstock

Strittig ist in Arbeitsprozess, wie Einigung im Scheidungsverfahren auszulegen ist. Klägerin will durchsetzen, dass ihr geschiedener Mann sie weiterhin in seiner Firma beschäftigt.

Trotz der Scheidung will die klagende Frau weiterhin im Unternehmen ihres beklagten Ex-Gatten arbeiten. Was seltsam klingt, hat einen nachvollziehbaren Hintergrund. Denn die Frau möchte sozialversichert sein. Die Klägerin sagte vor Gericht, sie wolle bis zu ihrer Pensionierung in sieben Jahren in der Firma ihres geschiedenen Mannes für 600 Euro im Monaten arbeiten, um dank seiner Dienstgeberbeiträge kranken-, unfall- und pensionsversichert zu sein. Eine freiwillige Selbstversicherung würde angeblich rund 500 Euro im Monat kosten. Das ist der Klägerin zu teuer.

Schriftliche Vereinbarung

Die Klägerin in dem anhängigen Arbeitsprozess am Landesgericht Feldkirch glaubt, einen Rechtsanspruch auf eine Weiterbeschäftigung bei ihrem früheren Mann zu haben. Sie bezieht sich dabei auf eine schriftliche Vereinbarung im abgeschlossenen Scheidungsverfahren. Strittig ist im arbeitsrechtlichen Verfahren, wie der Scheidungsvergleich auszulegen ist.

Im Arbeitsprozess unter dem Vorsitz von Richterin Feyza Karagüzel wurden bereits in zwei Verhandlungen Vergleichsgespräche geführt. Eine gütliche Einigung kam bislang nicht zustande. Nun vereinbarten die Streitparteien einfaches Ruhen. Das bedeutet, dass in den nächsten drei Monaten vor Gericht nicht mehr verhandelt wird. Sollte es in der Nachdenkpause keine außergerichtliche Einigung geben, könnte auf Antrag der Streitparteien der Arbeitsprozess weitergeführt werden. Dann würden die Scheidungsanwältinnen zum Scheidungsvergleich befragt werden.

Klage nach Scheidung: Frau will weiterhin für ihren Ex-Mann arbeiten
Beklagtenvertreter Clemens Achammer. Achammer & Mennel Rechtsanwälte

Abschlagszahlung angeboten

Beklagtenvertreter Clemens Achammer sagte, sein Mandant biete der Klägerin für einen Vergleich eine Abschlagszahlung von 6000 Euro an. Damit würde sich der Beklagte freikaufen und müsste seine Ex-Gattin nicht mehr in seinem Unternehmen im Baunebengewerbe beschäftigen. In der 1996 gegründeten Firma war sie während der Ehe als Telefonistin und Reinigungsfrau tätig.

Die angebotene Abschlagszahlung ist der Klägerin eine zu niedrige. Sie möchte in den nächsten sieben Jahren für eineinhalb Stunden in der Woche im Betrieb ihres Ex-Ehemanns als Reinigungsfrau tätig sein. Seine Wohnung werde sie aber, anders als von ihm gewünscht, nicht reinigen, sagte die Klägerin. Denn sie sei ein Mensch und habe Gefühle. Sie verstehe die Weigerung ihres Ex-Gatten nicht, sie weiterhin im Betrieb zu beschäftigen, sagte die Klägerin. Zumal sie ja gemeinsame Kinder hätten.