Zur Gewalt gegen Asylwerber aufgerufen: 71-Jähriger neuerlich verurteilt

Vorbestrafter aus dem Bezirk Feldkirch sagte, er sei nicht schuldig und habe nur straffreie Satire geteilt.
Wegen Verhetzung wurde der mit einer einschlägigen Vorstrafe belastete Angeklagte am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch zu einer Geldstrafe von 1440 Euro (360 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt Das Urteil von Richter Alexander Wehinger, mit dem der Angeklagte und Staatsanwalt Philipp Höfle einverstanden waren, ist rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte Geldstrafe entspricht sechs Monaten Haft.
Der Angeklagte aus dem Bezirk Feldkirch teilte zwischen November 2024 und Juli 2025 auf Facebook öffentlich ein Posting. Der Strafrichter wertete den Text als öffentlichen Aufruf zu Gewalt gegen Asylwerber. In dem Posting des Angeklagten wurde das liebe Christkind um ein Schrotgewehr gebeten, weil es immer mehr Asylanten gebe. Dasselbe Posting veröffentlichte der Angeklagte aus dem Bezirk Feldkirch auf Facebook auch unter seinem arabischen Aliasnamen.
Dafür wurde über ihn wegen Verhetzung im April am Landesgericht eine Geldstrafe von 1440 Euro (360 Tagessätze zu je 4 Euro) verhängt. Das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) setzte in der vergangenen Woche die Strafe rechtskräftig auf 960 Euro (240 Tagessätze a’ 4 Euro) herab.
Der Angeklagte sagte, er sei nicht schuldig. Was er geteilt habe, sei keine Hetze gegen Asylwerber, sondern straffreie Satire.
Schwere Sachbeschädigung
Unmittelbar nach dem Verhetzungsprozess verurteilte Richter Wehinger am Donnerstag einen unbescholtenen Angeklagten wegen schwerer Sachbeschädigung zu einer teilbedingten Geldstrafe von 960 Euro (240 Tagessätze zu je 4 Euro). Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 480 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Nach den gerichtlichen Feststellungen trat der alkoholisierte, 59-jährige Fußgänger im November 2024 in Bregenz auf ein Radaragerät ein und verursachte dabei einen Schaden von 23.000 Euro.