Mängel: Oldtimer nun 475.000 Euro billiger

Teurer alter Rennwagen wies nicht alle zugesicherten Eigenschaften auf. Deshalb setzte sich Käufer in Zivilprozess mit Klage auf Preisminderung gegen Verkäufer bislang durch.
Nicht weniger als 1,35 Millionen Euro bezahlte der klagende Vorarlberger Arzt 2022 für den Kauf eines Oldtimers. Der teure alte Rennwagen wies aber nach den gerichtlichen Feststellungen nicht alle vertraglich zugesicherten Eigenschaften aus. Deshalb wurde die beklagte deutsche Verkäuferfirma in einem Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch nach dem österreichischen Verbrauchergewährleistungsgesetz von 2022 zur nachträglichen Gewährung von Preisminderung im Ausmaß von gleich 475.000 Euro verpflichtet. Denn der Verkehrswert des Fahrzeugs betrug nach Ansicht der Richter beim Vertragsabschluss und der Übergabe des Automobils nur 875.000 Euro. Die Gerichte stützten sich dabei auf ein gerichtliches Gutachten eines Sachverständigen.
Berufung blieb ohne Erfolg
Das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) gab im November der Berufung des beklagten Verkäufers des Oldtimers keine Folge. Damit wurde das erstinstanzliche Urteil des Landesgerichts vom Juli bestätigt. Die OLG-Entscheidung kann noch mit einer außerordentlichen Revision beim Obersten Gerichtshof (OGH) in Wien bekämpft werden.
Das Rennauto wurde zu Beginn der 1940er-Jahre hergestellt. Aber der der klagende Käufer bemängelte vor Gericht mit Erfolg, dass im von ihm gekauften Oldtimer nicht der Originalmotor eingebaut ist, sondern ein später angebrachter Tauschmotor. Vertraglich vereinbart worden sei aber sogenannte Matching Numbers, also die Übersteinstimmung der Nummern des Motors und des Fahrzeuggestells.
Kontrukteur hatte mit Herstellung nichts zu tun
Entgegen der Abmachung, so die Gerichte, wurde das Fahrzeug in den 1940er-Jahren zudem nicht für einen berühmten Autokonstrukteur gebaut. Demnach hatte der Konstrukteur, der für den Hersteller tätig gewesen war, mit der Produktion des Autos nichts zu tun. Der vorhandene Motor sei erst nach dem Abschied des Konstrukteurs von der Herstellerfirma verbaut worden.
Der klagende Facharzt sagte vor Gericht, er sammle Oldtimer als Hobby in der Freizeit. Er sei kein Oldtimerverkäufer. Das Landesgericht Feldkirch erklärte sich für die Klage des Vorarlbergers zuständig, weil das beklagte deutsche Unternehmen über seine Website auch in Vorarlberg für seine Oldtimer geworben habe.
Hätte das Automobil alle zugesicherten Eigenschaften aufgewiesen, hätte der Verkehrswert des Oldtimers beim Abschluss des Vertrags und der Übergabe 2,5 Millionen Euro betragen, heißt es im OLG-Urteil.