Kiloweise Kokain und Gras verkauft: Viereinhalb Jahre Haft

25-jähriger Angeklagter zog mit Mitbeteiligten “gut funktionierenden” Drogenhandel auf. Im August klickten die Handschellen und nun wurde er verurteilt.
Insgesamt vier Personen – zwei davon wurden schon verurteilt – sollen in den verfahrensgegenständlichen Suchtgifthandel involviert gewesen sein. Einer der Mitbeteiligten habe dabei den nunmehr Angeklagten massiv unter Druck gesetzt, sagte Staatsanwalt Simon Mathis in seinem Schlussplädoyer. Vor diesem Hintergrund sei dem Mann zugutezuhalten, dass er ein umfassendes Geständnis abgelegt habe.
Erhebliche Mengen
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum von Ende März bis Ende August 2025 im Raum Bludenz mit Suchtmitteln gehandelt zu haben. Laut Anklage brachte er Kokain, Gras und MDMA, bekannt als Ecstasy, in Verkehr. Die vorgeworfenen Mengen sind erheblich: Rund fünf Kilogramm Kokain, 9,6 Kilogramm Cannabiskraut sowie etwa ein Kilogramm MDMA. Außerdem soll der Angeklagte selbst Suchtgift konsumiert zu haben. Grundlage der Ermittlungen waren unter anderem umfangreiche Handyauswertungen sowie Beschuldigteneinvernahmen.

Verteidigt wird der Mann von Rechtsanwalt Halil Arslan. Dieser verwies auf die Suchtproblematik seines Mandanten und ersuchte um ein mildes Urteil. Der Angeklagte selbst machte über seine Aussagen bei der Polizei hinaus keine weiteren Angaben und äußerte sich insbesondere nicht dazu, wie viel Geld er mit dem Suchtgifthandel erwirtschaftet haben soll.
Das Urteil
Der Angeklagte wurde schließlich wegen schweren Suchtgifthandels sowie wegen unerlaubten Umgangs mit Suchtgift sowie psychotropen Stoffen schuldig gesprochen. Der Schöffensenat verhängte eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren.
Laut dem Vorsitzenden Richter Theo Rümmele sei der Angeklagte angesichts der gehandelten Mengen und seiner Vorstrafenbelastung noch „relativ milde“ davongekommen. Die gesetzliche Strafdrohung betrage in diesem Fall bis zu 15 Jahre Haft. Vom Widerruf bedingt nachgesehener Strafen aus früheren Verurteilungen sah der Senat ab. Die Probezeit wurde jedoch um zwei Jahre verlängert.