Mann soll Ex-Frau und deren Familie bedroht haben, doch die Zeugen waren nicht glaubwürdig

53-Jähriger wegen gefährlicher Drohung vor Gericht: Beweislage für Verurteilung zu mager.
Weil sich die beiden Zeugen am Vortag des ersten Gerichtstermins entschuldigt hatten, musste der Prozess gegen einen heute 53-jährigen Mann am Landesgericht Feldkirch zunächst vertagt werden. Die ehemalige Partnerin des Angeklagten und ihr damaliger Freund, beide ungarische Staatsangehörige und inzwischen in Wien wohnhaft, wurden in der Folge per Videokonferenz einvernommen.
Nicht geständig
Die Staatsanwaltschaft Feldkirch warf dem 53-Jährigen vor, seine frühere Lebensgefährtin im September 2025 telefonisch gefährlich bedroht zu haben. Er soll angekündigt haben, sie, ihren Freund sowie deren Familie zu töten. Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig.. Er habe geschimpft und sei wütend gewesen, sagte er. Was er damals genau gesagt habe, wisse er nicht mehr. Er sei sich aber sicher, die ihm vorgeworfenen Drohungen nicht ausgesprochen zu haben. Zudem brachte er vor, seine Ex-Partnerin und deren damaliger Freund hätten ohne sein Wissen seine zwei Häuser und ein Auto in der Slowakei verkauft. Der 53-Jährige ist seit mehr als vier Jahren im Krankenstand, bezieht 840 Euro monatlich, hat fünf Kinder und weist keine Vorstrafen auf.

“Ja, so war es”
Die als Zeugin einvernommene Ex-Partnerin, die als Reinigungskraft arbeitet, verwies zunächst auf ihre Angaben bei der Polizei. An den genauen Wortlaut der Drohung konnte sie sich nicht erinnern. Nachdem ihr der Richter ihre frühere Aussage vorhielt, wonach der Angeklagte gesagt habe, er töte sie, ihren Freund und ihre Familie, bestätigte sie „ja, so war es“.
Auch der damalige Freund erklärte, er verweise auf seine polizeilichen Angaben. An konkrete Drohungen konnte er sich nicht mehr erinnern. Er gab lediglich an, der Angeklagte habe behauptet, mit der Frau geschlafen zu haben, obwohl sie bereits mit ihm zusammen gewesen sei.
Unglaubwürdig
„Die beiden Zeugen haben nicht den glaubwürdigsten Eindruck hinterlassen“, hielt Richter Alexander Wehinger fest. Es könne nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden, dass die Drohungen gefallen seien. Der 53-Jährige wurde freigesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig.