Wenn aus Liebe Psychoterror wird: “Mein Körper machte nicht mehr mit”

43-jähriger Oberländer, der seine Ex-Frau über Monate hinweg mit Anrufen und Nachrichten belästigte, muss sich wegen beharrlicher Verfolgung verantworten. Das Opfer schildert schwere gesundheitliche Folgen.
Angst ist ihr ständiger Begleiter. Angst davor, dass ihr Ex-Mann plötzlich vor ihr steht. Angst, ihm auf der Straße zu begegnen. Angst vor der nächsten demütigenden Nachricht. „Mein Alltag ist nicht mehr normal“, sagt die 32-Jährige im Zeugenstand am Landesgericht Feldkirch. Sie traue sich nicht mehr alleine aus dem Haus, auch nicht mit ihrem Hund.
Weil er sie über mehrere Monate hinweg via Telefon terrorisiert haben soll, sitzt der 43-jährige Oberländer nun auf der Anklagebank. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch wirft ihm beharrliche Verfolgung und gefährliche Drohung vor. Zwischen September 2024 und Anfang Juli 2025 soll er seine Ex-Frau wiederholt gegen ihren Willen angerufen und ihr unzählige Nachrichten geschickt haben. Auch eine einstweilige Verfügung – also eine gerichtliche Anordnung, die ihm untersagt, mit seiner Ex-Frau Kontakt aufzunehmen – ließ den 43-Jährigen unbeeindruckt.
„Körper machte nicht mehr mit“.
Seit der Trennung im Jahr 2023 werde sie fortlaufend beleidigt und gedemütigt, schildert die Zeugin, die abgesondert vom Angeklagten befragt wird. Ihr Körper habe irgendwann nicht mehr mitgemacht. Magenentzündungen, ein taubes Gefühl in Armen und Beinen sowie massive Schlafstörungen seien die Folge gewesen. Die Frau war laut eigenen Angaben sieben Wochen lang arbeitsunfähig. Seit über einem Jahr befindet sie sich in psychologischer Behandlung, eine posttraumatische Belastungsstörung ist diagnostiziert.
Irgendwann, so schildert die Selbstständige, habe sie den direkten Kontakt abgebrochen und nur noch über E-Mail kommuniziert, beschränkt auf das Nötigste in Bezug auf die gemeinsamen Kinder. Doch auch diesen Kanal nütze ihr Ex-Mann für beleidigende Nachrichten. Noch während der Verhandlung wird der Tatzeitraum bis zum Prozesstag ausgedehnt. Grund dafür ist ein weiteres einschlägiges Schreiben, das die Frau noch am Tag der Verhandlung erhielt.
Der Angeklagte zeigte sich weitestgehend geständig. „Es ist mir durchgegangen“, sagt er. Zur familiären Situation erklärt er, dass das ältere der gemeinsamen Kinder bei ihm lebt, das andere bei der Mutter. Es gebe vieles zu klären, vor allem was Betreuung und Erziehung betreffe. Zudem werde der bei ihm lebende Sohn „von allen Seiten attackiert“, deshalb wolle er ihn schützen.
„Erschreckende Intensität“
Privatbeteiligtenvertreter Martin Gürtler spricht von einer „erschreckenden Intensität und Beharrlichkeit“ der Kontaktaufnahmen. Eine einstweilige Verfügung habe nicht gereicht, um den Angeklagten zu stoppen. “Er braucht einen Denkzettel“, fordert Gürtler eine angemessene Bestrafung. Zudem macht er 500 Euro Teilschmerzengeld sowie den Ersatz der Heilungskosten in Höhe von rund 1875 Euro geltend. Seine Mandantin benötige nach wie vor psychologische Betreuung.
Die Strafe
Richter Theo Rümmele verhängt eine Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu je vier Euro. Die Hälfte der Strafe wurde bedingt ausgesprochen. Die gesetzliche Höchststrafe hätte bei einem Jahr Freiheitsstrafe oder 720 Tagessätzen gelegen. Eine kombinierte Strafe aus bedingter Haft und Geldstrafe hält Rümmele nicht für notwendig, um den Angeklagten von weiteren Straftaten abzuhalten.
Auf Rechtsmittel verzichtet
Mildernd wertet er die Unbescholtenheit und das Geständnis. Erschwerend fiel der lange Tatzeitraum ins Gewicht.
Der Privatbeteiligten wurden rund 2375 Euro zugesprochen.
Der Angeklagte, verzichtete auf Rechtsmittel, die Staatsanwaltschaft ebenso. Abschließend gab der Richter dem Angeklagten mit auf Weg, dass er künftig „bitte normal kommunizieren“ solle. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.