Prügelei im Einkaufszentrum: Stundenlanger Prozess gegen fünf Angeklagte

Ein Familienstreit eskaliert in einem Einkaufszentrum. Die Folge: Schläge, Bisse und ein teilamputierter Finger.
Fünf Angeklagte, alle unbescholten: Wer sich schuldig bekennt, darf auf eine Diversion hoffen. Dabei handelt es sich um eine Lösung ohne gerichtliche Verurteilung. Doch die Angeklagten weisen die Vorwürfe zurück. Es folgt ein siebenstündiger Prozess bis in den Abend hinein.
Familienstreit eskaliert
Zu Beginn macht Richterin Verena Wackerle klar, dass der verhandelte Konflikt nur die Spitze des Eisbergs sei. Es gehe ein langer Familienzwist voraus. Diesen kann auch eine Verhandlung nicht lösen.
Es geht um einen Vorfall letzten September: In einem Einkaufszentrum begannen die Zweit- und der Drittangeklagte ein Gespräch mit dem Viertangeklagten. Es ging um angebliche Schulden von 500 Euro. Ab hier gehen die Darstellungen auseinander.
In einem Szenario ging die Aggression von den ersten beiden aus. In einem anderen beschimpfte der Viertangeklagte die Frauen laut und unflätig, ehe diese handgreiflich wurden. Die Frau des letzten stürmte herbei, ebenso dessen Sohn. Die Erst- und Fünftangeklagte hätte ebenfalls versucht einzugreifen. Die tumultartige Situation wurde unübersichtlich.
Eine Szene sticht jedoch hervor: Die Zweitangeklagte soll der Frau des Viertangeklagten in den Daumen gebissen haben – so stark, dass dieser teilamputiert werden musste. Die Zweitangeklagte spricht von Notwehr, da die andere Frau sie am Mundwinkel nach hinten reißen wollte. Das vermeintliche Opfer hingegen beschreibt, die beiden seien im Streit aufeinander gefallen und dabei sei ihr Finger in den Mund ihrer Gegnerin geraten. Mit “Wut in den Augen” habe diese voll zugebissen.
Farbe verloren
Mehrere Zeugen haben den Vorfall beobachtet, darunter ein naher Verwandter von vier der Angeklagten. Dessen Aussage wird besonders maßgeblich. Er belastet einen Teil seiner Familie: die Angeklagten zwei und drei. Hatte der junge Mann dies zunächst weitestgehend vermieden, lenkt er während seiner Aussage ein. Die Richterin beschreibt es so: Der Mann habe die Farbe im Gesicht verloren, während er seine Verwandten belasten musste.
Letztlich werden drei Angeklagte freigesprochen. Der Viertangeklagte sei ein Opfer der Gewalt, die Erst- und der Fünftangeklagte hätten keine Körperverletzung begangen.
Die Zweitangeklagte wird wegen schwerer Körperverletzung, der Drittangeklagte wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Ihre beträgt 1680 Euro (420 Tagessätze zu vier Euro), seine 1520 Euro (380 Tagessätze zu vier Euro). Die Strafen sind zur Hälfte bedingt. Hinzu kommen Teilschmerzensgelder von 2000 beziehungsweise 100 Euro.
Die Freisprüche sind rechtskräftig, die Schuldsprüche nicht.