Drohung, Gewalt gegen Familie und Polizisten – 32-Jähriger muss sich vor Gericht verantworten

Ein 32-Jähriger muss sich wegen mehrerer Vorfälle vor Gericht verantworten. Die Anklage umfasst Drohungen, Körperverletzung und Widerstand.
Das Bild ist letztlich konträr: Zum Widerstand gegen die Staatsgewalt bekennt sich der 32-jährige Angeklagte voll geständig und übernimmt die Verantwortung. Drohungen und Gewalt gegen seine Familie bestreitet er jedoch fast komplett.
Keine Einvernahme notwendig
Im August 2025 habe sich der Angeklagte in beeinträchtigtem Zustand vor einem Nachtclub gegen eine Amtshandlung gewehrt. Dabei habe er einem Polizisten einen Schlag verpasst, der zu einer Verletzung am Arm des Beamten führte. In der Folgezeit haben sich dessen Finger und Arm immer wieder taub angefühlt.
Der Angeklagte übernimmt die volle Verantwortung für diesen Vorfall. Er ist bereit ein Teilschmerzensgeld in Höhe von 1000 Euro zu bezahlen. Im Verhandlungssaal entschuldigt er sich bei den damals anwesenden Polizisten. Deren Zeugeneinvernahme ist aufgrund des Geständnisses nicht mehr notwendig.
Zeugen bleiben fern
Zugleich werden dem Mann gefährliche Drohungen und Körperverletzungen gegen Familienmitglieder vorgeworfen. Konkret geht es um seinen Bruder und seine Mutter. Die beiden sind als Zeugen geladen – doch bleiben an diesem Tag dem Prozess fern. Beide haben ein Aussageverweigerungsrecht, weshalb sie nicht gezwungen sind, gegen nahe Angehörige auszusagen. Der Prozess wird ohne diese Zeugen fortgesetzt.
Der Angeklagte erzählt seine Sicht der Ereignisse. Als er von seiner Mutter auf mehrmaliges Nachhaken erfuhr, dass sie einen neuen Freund hat, wurde er wütend. Seiner Meinung nach sollte es in Familien keine Geheimniskrämerei geben. Er riss ihr die Halskette weg, die er ihr einmal geschenkt hatte. Dies hinterließ eine Wunde. Zudem warf er seine Mutter aus der Wohnung. Ansonsten habe es keine Drohungen oder Verletzungen gegeben.
Schuld- und Freispruch
Richter Martin Mitteregger verkündet einen Schuldspruch zum ersten Vorfall: Widerstand gegen die Staatsgewalt und schwere Körperverletzung. Auch einer Körperverletzung gegenüber der Mutter wurde der Angeklagte schuldig gesprochen. Die Strafe umfasst 1200 Euro, davon die Hälfte bedingt. Zudem muss er 1000 Euro Teilschmerzensgeld an den Beamten bezahlen und zur Suchtberatung gehen.
Mildernd wirken seine Unbescholtenheit, das Geständnis, dass der Widerstand letztlich beim Versuch blieb sowie seine eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit zu diesem Zeitpunkt. Erschwerend gewertet wurde das Zusammentreffen von drei Handlungen.
Zu den restlichen Anklagepunkten wird er freigesprochen. Sowohl Staatsanwalt Philipp Höfle als auch Verteidigerin Astrid Nagel erklären Rechtsmittelverzicht. Das Urteil ist rechtskräftig.