Lokal

Jahrelange Gewalt an Ehefrau: Angeklagter bestreitet Vorwürfe

23.03.2026 • 15:03 Uhr
Jahrelange Gewalt an Ehefrau: Angeklagter bestreitet Vorwürfe
Der Angeklagte verneint einen Großteil der vorgeworfenen Gewalt. Frick

Einem 40-Jährigen wird vorgeworfen, seine Ehefrau über mindestens fünf Jahre hinweg regelmäßig geschlagen zu haben. Doch vor Gericht spricht er von “schubsen”.

Der 40-jährige Angeklagte bekennt sich teilweise schuldig – dann beginnen die Fragen des Richters zu den Vorwürfen: Ob er seine Frau mit der Faust geschlagen habe? Ob er sie mit dem Fuß getreten habe? Hat er sie an den Haaren gezogen? Hat er sie mit der flachen Hand geschlagen? Er verneint alles und beharrt darauf, seine Frau ausschließlich vereinzelt am Arm gepackt und geschubst zu haben.

Glücksspiel und frühere Vorfälle

Mehrmals bestätigt der Angeklagte die Vorgeschichte zu Streitigkeiten, wie von seiner Ehefrau bei der Polizei dargestellt. So sei es einmal zu einem Streit gekommen, weil er gespielt habe. Seine Frau sei auf ihn losgegangen, woraufhin er sie gepackt und geschubst habe. Er habe sich im Anschluss geschämt und sogar den Vorschlag gemacht, dass sein Gehalt auf ihr Konto überwiesen wird.

In letzten fünf Jahren soll es mehrmals zu Gewalttaten gekommen sein. Während die Ehefrau ihr Aussageverweigerungsrecht wahrnimmt, sagen deren Schwester und ein Schwager des Angeklagten aus. Diese seien öfters gerufen worden, wenn es wieder zu Streitigkeiten kam. Unmittelbar gesehen haben sie in jüngster Zeit aber keine Gewaltausübung. Zudem habe das vermeintliche Opfer ihrer Schwester von den Gewalttaten erzählt, darunter: Schläge ins Gesicht, Tritte in den Oberkörper. Einmal habe der Angeklagte sie vom Bett gestoßen – während ihrer Schwangerschaft.

Der Schwager habe dem Angeklagten in einem Telefongespräch einmal gesagt, er solle die Ehefrau in Ruhe lassen. Daraufhin habe der 40-Jährige geantwortet: “Sie kommt immer wieder zu mir zurück, egal, was ich ihr antue.” Auf die Frage, ob der Angeklagte dabei Gewalt gestanden habe, weiß der Schwager keine Antwort: “Da müsste ich lügen.” Damit konfrontiert, bestreitet der Angeklagte diese Aussage. Er habe lediglich nach einem Streit gesagt, dass seine Ehefrau wieder zurückkomme.

Das Urteil

Richter Alexander Wehinger verkündet einen Schuldspruch zu zwei Körperverletzungen Ende letzten Jahres. Zu den Verletzungen liegen Fotos vor, die mit Schubsen und Festhalten nicht erklärbar sind. Zudem haben die beiden Zeugen ihre Eindrücke glaubhaft und lebensnah geschildert. Hinsichtlich weiterer Vorfälle wird der Angeklagte freigesprochen, da diesbezüglich aufgrund der Aussageverweigerung seiner Frau keine hinreichenden Angaben für einen Schuldspruch vorliegen.

Die Höhe der Strafe umfasst eine bedingte Freiheitsstrafe von vier Monaten und eine unbedingte Geldstrafe von 3600 Euro (240 Tagessätze zu 15 Euro). Erschwerend wirken Vorstrafen, davon vier einschlägig, dass es sich um zwei Körperverletzungen und Gewalt gegen die eigene Ehefrau handelt.

Die Staatsanwaltschaft gibt keine Erklärung ab. Der Angeklagte ist ohne Verteidiger anwesend. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.