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Gefälschte Bankgarantie für Wohnung im Oberland: Mann verurteilt

26.03.2026 • 12:04 Uhr
Gefälschte Bankgarantie für Wohnung im Oberland: Mann verurteilt
Der Angeklagte steht zur Fälschung der Bankgarantie. Frick

Ein 34-Jähriger soll falsche Angaben über seine Zahlungsfähigkeit gemacht haben. Das Gericht hat nun ein Urteil gesprochen.

Der inzwischen 34-jährige Angeklagte soll durch eine gefälschte Bankgarantie an einen Mietvertrag gelangt sein. Die monatliche Miete für die Wohnung im Oberland betrug rund 2000 Euro. Zuvor hatte er bereits durch eine Zwangsversteigerung “alles verloren”, wie er sagt.

Angaben decken sich

Weiters wird ihm vorgeworfen, dass er der Bank die Garantie vorlegte und die Auszahlung von 7500 Euro verlangte. Dieser Vorwurf kann im Gerichtssaal schnell entkräftet werden. Der damalige Vermieter habe die Bankgarantie vorgelegt, wodurch diese als Fälschung aufflog.

In großen Teilen decken sich die Angaben des Angeklagten und des Vermieters, dem einzigen Zeugen. Demnach versprach der 34-Jährige statt einer Kaution die Übermittlung einer Bankgarantie. Nach Vertragsabschluss schickte er diese an seinen Vermieter. Die Miete wurde daraufhin monatelang zuverlässig bezahlt.

Exekutionen und neue Möbel

2024 wurden die Möbel des Angeklagten exekutiert. Daraufhin konnte er die Miete für Juli 2024 nicht aufbringen, allerdings nur einmalig. Er traf mit seinem Vermieter eine Vereinbarung: Die ausständige Miete werde in Raten bezahlt, zugleich die Wohnung verkleinert. Somit verringerten sich die Folgemieten auf einen Betrag, den der Angeklagte aufbringen konnte. Neue Möbel finanzierte der Vermieter ebenfalls, der 34- Jährige sollte diese dann in Raten zurückzahlen. Das konnte er nur teilweise.

Letztlich geschah, was der Angeklagte nie gedacht habe: Der Vermieter wollte die Bankgarantie ziehen. Damit flog die Fälschung auf. Dem Vermieter entstanden über 5000 Euro, der Bank 50 Euro Schaden. Der Bankschaden beruht auf Kosten für die Aufklärung der Sache, ausbezahlt wurde nichts. Der Angeklagte erkennt 3000 Euro für den Vermieter sowie die 50 Euro für die Bank an.

Schuld- und Freispruch

Richter Martin Mitteregger spricht den Angeklagten der Urkundenfälschung schuldig. Vom Vorwurf des schweren Betrugs spricht er den Mann jedoch frei.

Die Fälschung der Bankgarantie sei unbestritten. Es liege eine Täuschung vor, aber kein Vorsatz, die Miete nicht zu bezahlen. Durch den Möbelkauf sei dem Vermieter ein Schaden entstanden, doch dieser wusste damals um die prekäre finanzielle Situation des Angeklagten. Ein Betrugsversuch gegenüber der Bank kann ebenfalls ausgeschlossen werden.

Es würde sich in diesem Fall um eine Zusatzstrafe handeln, von der das Gericht absieht. Somit muss der Mann die Privatbeteiligtenansprüche von 3000 respektive 50 Euro bezahlen. Auch die Verfahrenskosten muss er tragen.

Der Angeklagte ist an diesem Tag ohne Verteidiger anwesend. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.