Nach Diebstahl und Sachbeschädigung: Haft für zwei 22-Jährige

Zwei junge Männer müssen sich am Landesgericht wegen Diebstahls verantworten. Einer von ihnen hat zudem einen Spaß mit Feuerlöscher zu weit getrieben. Beide sind mehrfach vorbestraft.
Die beiden 22-jährigen Männer sind mehrfach vorbestraft: der Zweitangeklagte vier-, der Erstangeklagte sogar achtmal. Letzterer wird aus der Haftanstalt vorgeführt. An diesem Tag muss er sich wegen schwerer Sachbeschädigung, schweren Diebstahls und einer versuchten Körperverletzung verantworten. Dem Zweitangeklagten wird ausschließlich schwerer Diebstahl zur Last gelegt.
Respekt vor Gericht
Im Gerichtssaal erscheint fraglich, ob den beiden der Ernst ihrer Lage bewusst ist. So echauffiert sich der Zweitangeklagte mehrfach über Fragen. Er habe das Gefühl, das Gericht wolle ihn irgendwo reinreißen. Er soll Gegenstände gestohlen, doch nur einen Teil zurückgegeben haben. Laut Staatsanwältin Lisa Pfeifer fehlen noch ein Fußballtrikot, ein Audiokabel, Kopfhörer, eine Spiegelreflexkamera und Bargeld. Ob der junge Mann das Diebesgut versteckt habe? “Wo soll ich das verstecken? Ich habe eine Dreizimmerwohnung, Alter”, antwortet er.
Der Erstangeklagte soll einen Feuerlöscher beschädigt haben. Er soll diesen leergesprüht und sogar noch versucht haben, eine Freundin zu verletzen. Vor Gericht bestreitet er diese Tat. Seine Freundin habe gesprüht. Der 22-Jährige habe ihr den Feuerlöscher weggenommen und die Schuld vor der Polizei auf sich genommen, um sie zu schützen.
Video bringt Klarheit
Die Freundin hat allerdings ein Video aufgenommen. Darin zu sehen ist das verunstaltete Zimmer – und der schwankende Erstangeklagte, oben ohne, der neben Liebesbekundungen deutlich sagt: “Ich habe das getan.”
Während das Video vorgespielt wird, grinst er auch einmal. Im weiteren Verlauf der Befragung gesteht der junge Mann die Tat teilweise. Dennoch stottert er, verändert immer wieder seine Version.
Die Freundin ist als Zeugin geladen. Sie widerspricht den Angaben des Erstangeklagten. Demnach hat nur er mit dem Feuerlöscher gespielt. Beide lachen während ihrer Aussage zwischenzeitlich, wofür sie deutlich ermahnt werden.
Schuldspruch in beiden Fällen
Richterin Lea Gabriel verkündet für beide Männer einen Schuldspruch. Der Erstangeklagte fasst eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten für drei Vergehen aus, wobei eine Körperverletzung beim Versuch blieb. Zudem wird eine vorzeitige Entlassung widerrufen. Er muss zusätzliche drei Monate absitzen.
Der Zweitangeklagte wird zu acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Bei ihm wird eine bedingte Strafnachsicht von drei Monaten widerrufen. Beide Angeklagten müssen zudem Privatbeteiligtenansprüche bezahlen. Für die Haftstrafen ist die Beantragung einer Fußfessel möglich.
Die Urteile sind nicht rechtskräftig.