Mit Messer auf Putzkraft gestürzt: 27-Jähriger bestreitet lauthals Schuld

Als er ein Hotelzimmer räumen sollte, sei ein 27-Jähriger mit einem Messer auf eine Putzkraft losgegangen. Er bestreitet vehement seine Schuld.
Lauthals: So lässt sich die Art des 27-jährigen Angeklagten wohl am besten beschreiben. Praktisch bei jeder Antwort schreit er beinahe durch den Raum. Entsprechend ist sein Verhalten immer wieder Thema, von der Einvernahme bis zur Urteilsverkündung.
Streitfall Polizeiaussage
Zumeist sagen Angeklagte vor einer Gerichtsverhandlung bereits bei der Polizei, manchmal erst vor Gericht aus. Im Fall des 27-Jährigen kommt es allerdings zur ersten Verwirrung: Dem Gericht liegt eine polizeiliche Einvernahme vor, während der Angeklagte bestreitet, je bei der Polizei ausgesagt zu haben. Nach erster Diskussion kann das Missverständnis geklärt werden.
Die Sache selbst gestaltet sich jedoch ebenso schwierig. Der Angeklagte bestreitet jegliche Schuld. Ihm wird Nötigung zur Last gelegt. Er hätte Anfang März aus einem Hotelzimmer auschecken sollen. Das zuständige Reinigungsunternehmen war bereits vor Ort. Eine männliche Putzkraft betrat das Zimmer, woraufhin der Angeklagte mit einem spitzen Gegenstand, angeblich ein Messer, auf diese zugestürmt sei. Dabei habe er gebrüllt: “Verpiss dich!” Der Mann ergriff die Flucht und alarmierte Hotelmanagement sowie Polizei. Als Zeuge wiederholt er diese Angaben vor Gericht.
Diskrepanzen
Der Angeklagte erzählt jedoch eine andere Version. Laut ihm habe jemand an seine Tür geklopft, was er mit “Verlängerung” beantwortet habe. Daraufhin sei die Person weggegangen und sieben Minuten später die Polizei ins Zimmer gestürmt. Die Beamten hätten ihn zu Boden gedrückt und anschließend festgenommen.
Er habe kein Messer gehalten. Es sei aber eines in der Küche gelegen. Mit diesem könne man nur Kartoffeln schneiden. Später sagt er, damit könne man nicht einmal Kartoffeln schneiden. Alkohol habe er nur am Vorabend getrunken, Kokain habe nur seine Frau konsumiert. Letzteres revidiert er umgehend wieder: Er habe vielleicht ein oder zwei Lines gezogen. Und sein Tonfall sei stets ruhig gewesen.
Haft und Widerruf
In ihren Schlussplädoyers greifen Staatsanwaltschaft und Verteidigung das Verhalten des 27-Jährigen nochmals auf. “Man hat gesehen, dass der Angeklagte eine kurze Zündschnur hat”, sagt die öffentliche Anklage. “Diese Lautstärke ist einfach sein Naturell”, entgegnet die Verteidigung.
Richterin Lea Gabriel verkündet einen Schuldspruch und verhängt eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten. Eine bedingte Freiheitsstrafe von fünf Monaten wird ebenfalls widerrufen. Diese muss der Mann nun absitzen.
Das Urteil ist rechtskräftig.