Covid-Förderungen erschlichen, Geld beiseite geschafft: Vorwürfe um Millionenbetrug

Zwei Männer müssen sich wegen schweren Betrugs und betrügerischer Krida verantworten. 2020 sollen sie fast 800.000 Euro an Covid-Fördergeldern eingestrichen haben. Durch Darlehen sollen sie Gläubigern über 1,6 Millionen Euro vorenthalten haben.
Die Covid-19 Finanzierungsagentur des Bundes (Cofag) wurde 2020 als Unternehmen während der Coronapandemie gegründet. Über die Cofag liefen Unterstützungsansuchen für Betriebe. So auch im Fall, der heute am Landesgericht Feldkirch verhandelt wird: Zwei Männern wird vorgeworfen als Geschäftsführer eines Hotels in ihrem Antrag wahrheitswidrig falsche Angaben gemacht zu haben. Für die Republik Österreich entstand dadurch ein Schaden von 794.122,10 Euro. Zudem sollen sie einen Teil des Geldes beiseite geschafft und hierdurch ihre Gläubiger geschädigt haben, als das Unternehmen bereits in finanziellen Schwierigkeiten war. Es soll sich um rund 1,6 Millionen Euro handeln, die an nahestehende Unternehmen gegangen sein sollen.
Komplexer Sachverhalt
Die Verteidiger Andrea Concin und Clemens Achammer holen in ihren Eröffnungsplädoyers weit aus. Laut ihnen liegen keine betrügerischen Machenschaften vor. Das Antragsformular sei vom 39-jährigen Zweitangeklagten korrekt ausgefüllt worden. Für eine komplexe Angelegenheit habe er beim Online-Antrag nur 30 Minuten Zeit gehabt, ansonsten hätte sich der Antrag ohne Datenübermittlung geschlossen.
Harte Kritik äußern sie an der Rolle des Sachverständigen: Dieser setze sich regelmäßig öffentlich für die Rückzahlung von Cofag-Förderungen ein. Seine berufliche Tätigkeit werfe die Frage der Befangenheit auf. Zudem seien Unterlagen nicht vollständig gewesen. Es sei auch nichts von den Beschuldigten angefordert worden, um das Gutachten zu erstellen.
Die Angeklagten sind in ihrer Einvernahme nur zu einer kurzen Stellungnahme bereit. Sie plädieren zu den Vorwürfen auf nicht schuldig. Die Vergabe von Darlehen an Betrieben im gleichen Sektor habe dem Bündeln von Synergien gedient. Beide führen jedoch an, dass bei der Darlehensvergabe Fehler geschehen seien. Jegliche betrügerische Absicht und Handlung weisen sie von sich.
Frage der Befangenheit
Nachdem der Masseverwalter als Zeuge einvernommen wurde, präsentiert der Sachverständige sein Gutachten. Zu den Betrugsvorwürfen verweist er auf den damaligen Jahresumsatz des Hotels. Dieser lag deutlich unter der für einen einzigen Monat ausbezahlten Fördersumme. Er macht deutlich, dass die damaligen Geschäftsführer Umsätze vorab hätten prüfen müssen.
Als er zum Vorwurf der betrügerischen Krida ausführen will, fährt die Verteidigung dazwischen. Verteidiger Achammer trägt den Antrag auf Enthebung des Sachverständigen aus seiner Funktion vor. Dieser erwecke den äußeren Anschein der Befangenheit. Es wirke, als ob der verlängerte Arm der Verfolgungsbehörde ist. In seinen Feststellungen seien “tendenziöse Interpretationen” enthalten wie zu rechtlichen Hintergründen. Der Sachverständige lege diese systematisch in einer Form aus, die auf eine vorgefasste Meinung schließen lasse. Zuletzt beruft sich der Verteidiger nochmals auf die fehlenden Unterlagen. Diese zeigen laut ihm, dass der Sachverständige den wesentlichen Sachverhalt nicht aufgearbeitet habe.
Das Schöffengericht zieht sich nach Antragstellung zur Beratung zurück. Dem Antrag wird letztlich stattgegeben. Das Gericht geht zwar von einer gewissenhaften Arbeit des Sachverständigen aus, maßgeblich für die Entscheidung sei jedoch der äußere Anschein möglicher Befangenheit. Die Verhandlung wird auf mehrere Monate vertagt, bis ein neues Gutachten vorliegt.