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“Ich bin selbst schockiert.” – Mann muss sich wegen Post um Völkermord verantworten

11.05.2026 • 15:06 Uhr
"Ich bin selbst schockiert." – Mann muss sich wegen Post um Völkermord verantworten
Der Angeklagte habe sich damals in einer Ausnahmesituation befunden. Frick

Einem 63-Jährigen wird vorgeworfen, er soll den nationalsozialistischen Völkermord an den Juden gutgeheißen haben. Grundlage ist ein Post auf Facebook.

„Und ich hatte mal Mitleid mit den Juden, aber wie man sieht hatte schon seine Berechtigung damals.“ Wegen diesem Facebook-Post findet sich ein 63-Jähriger vor dem Schwurgericht wieder. Dies soll er auf der Seite einer Nachrichtenagentur unter einen Beitrag um Angriffe Israels auf Gaza geschrieben haben.

Tiefe Reue

Vor Gericht zeigt sich der Angeklagte reumütig: “Ich bin selbst schockiert, wie man so einen Blödsinn schreiben kann.” Während seiner Einvernahme führt er die Hintergründe aus. Er sei damals in einer psychischen Ausnahmesituation gewesen. Zuvor hatte er mehrere Todesfälle in Familie und Freundeskreis verkraften müssen. Dazu sei das schwierige Verhältnis zu einem seiner Kinder gekommen. So habe er nur über Umwege erfahren, dass er erneut Großvater wurde. Demselben Kind hatte er in der Vergangenheit mehrfach Geld geschenkt.

Er selbst habe keine nationalsozialistische Gesinnung. Wie der 63-Jährige erzählt, sei er zur damaligen Zeit stundenlang vor dem Fernseher gesessen. Er habe zahlreiche Dokumentationen angesehen unter anderem auch über den Gaza-Streifen. Die Bilder von Müttern, die ihre toten Kinder im Arm hielten, haben ihn zutiefst schockiert. Die Verteidigerin macht die Hintergründe nochmals deutlich: “Es war eine einmalige Entgleisung eines psychisch belasteten Menschen.”

Staatsanwalt Philipp Höfle betont ebenfalls, dass das Ermittlungsverfahren keine nationalsozialistische Gesinnung beim Angeklagten feststellen konnte. Er erklärt zugleich, dass der betroffene Paragraf niederschwellig formuliert sei. Der Angeklagte habe demnach die Gutheißung des Nationalsozialismus in Kauf genommen. Der Facebook-Kommentar sei unzweideutig. “Dafür wird er heute geradestehen müssen”, so der Staatsanwalt.

Das Urteil

Der Wahrspruch der Geschworenen ist einstimmig: Schuldig. Der Vorsitzende des Schwurgerichts Theo Rümmele verkündet das Urteil. Dieses lautet auf eine bedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten und eine unbedingte Geldstrafe von 1440 Euro (360 Tagessätze zu vier Euro). Der Vorsitzende erklärt, dass es sich um das “unterste Ende” der Strafbemessung handle.

Mildernd berücksichtigt wurden die Unbescholtenheit des Angeklagten, sein reumütiges Geständnis, die schwierige Lebenssituation damals sowie dass er das Posting bereits gelöscht hat. Nach Ansicht des Gerichts stehen demgegenüber keine Erschwerungsgründe.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung verzichten auf Rechtsmittel. Das Urteil ist rechtskräftig.