Wende im Rechtsstreit um Reha-Kosten: Vorarlberger Familie kann aufatmen

Nach monatelangem Streit um eine Spezialtherapie im Ausland für Kind nach Schlaganfall hat die ÖGK nun eine Entscheidung getroffen.
Im Rechtsstreit um die Kostenübernahme einer Spezialtherapie für ein Kind nach einem Schlaganfall gibt es eine entscheidende Wendung: Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) verzichtet auf ein Rechtsmittel. Das am 24. April ausgefertigte Urteil des Landesgerichts Feldkirch wird somit Ende der nächsten Woche rechtskräftig werden.
Die ÖGK teilte auf Anfrage mit, dass sie in diesem Fall die Kosten für die Behandlung in der Schön Klinik Vogtareuth in Deutschland übernimmt. „Damit das Kind rasch die nötige Hilfe bekommt, wird die ÖGK keine Rechtsmittel gegen das Gerichtsurteil einlegen“, heißt es in einer Stellungnahme, die die ÖGK nach einem Bericht der NEUE am Sonntag übermittelte. Die Entscheidung gelte konkret für den im Urteil genannten stationären Aufenthalt zur Diagnostik, Verlaufskontrolle und Rehabilitation.
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Erleichterung
Für die Familie bedeutet das eine enorme Erleichterung. „Es fällt uns ein Stein vom Herzen“, sagt die Mutter. Mit dem Verzicht auf eine Berufung falle „ein immenser Druck“ ab, ebenso die Angst, dass erneut wertvolle Zeit verloren gehen könnte.
Gleichzeitig bleibt die Situation für die Familie herausfordernd. Für die Reha in Deutschland wird die Familie erneut getrennt sein, da die Mutter ihre Tochter begleiten wird. „Aber wir schauen jetzt positiv auf die Chancen, die sich dort ergeben“, sagt sie. Man hoffe auf wichtige Fortschritte und sei dankbar, dass die Behandlung nun möglich sei. Auch Klagsvertreter Patrick Beichl zeigt sich zufrieden: „Es freut mich natürlich, dass ich der Familie helfen konnte.“ Gleichzeitig kündigt der Rechtsanwalt an, das Verhalten der ÖGK weiter genau zu beobachten. Sollte es erneut zu Problemen kommen, werde man wieder gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Schwere neurologische Folgen.
Ausgangspunkt des Verfahrens war ein Schlaganfall des Mädchens im Jahr 2023, der schwere neurologische Folgen hinterließ. Die behandelnden Ärzte in Innsbruck empfahlen deshalb eine spezialisierte Therapie in der deutschen Klinik Vogtareuth, wo Diagnostik, Behandlung und Rehabilitation kombiniert erfolgen können. Die Familie klagte gegen die Ablehnung der Kostenübernahme durch die ÖGK. Im Laufe des Verfahrens bewilligte die Sozialversicherung zwar einen Aufenthalt zur Diagnostik und Verlaufskontrolle, nicht jedoch die Rehabilitation.
Das Landesgericht Feldkirch kam schließlich – auf Basis eines Gutachtens – zum Schluss, dass es in Österreich keine gleichwertige Behandlungsmöglichkeit gibt, und verpflichtete die ÖGK zur Kostenübernahme der kompletten Behandlung.