Vergewaltigung inmitten mehrerer Vorwürfe: 23-Jähriger vor Gericht

Ein 23-Jähriger soll seine Ex-Freundin zum Oralverkehr gezwungen haben. Es ist der schwerste Vorwurf unter mehreren Anklagepunkten.
Der Angeklagte wirkt nervös. Während der Eröffnungsplädoyers von Staatsanwalt Christoph Stadler und Verteidiger Bernhard Schwendinger möchte er immer wieder etwas sagen. Zweimal fällt er seinem Verteidiger ins Wort. Er muss sich an diesem Tag mehreren Anklagepunkten stellen: Körperverletzung, Nötigung, Datenbeschädigung und Vergewaltigung.
Übergriff im Auto
Laut Anklage saß der junge Mann mit seiner Ex-Freundin im Auto. Er habe ihren Kopf auf seinen entblößten Penis gedrückt und sie zum Oralverkehr gezwungen. Das Gesetz definiert dies als eine “dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung”. Wochen später soll es dann noch vor einem Wohnhaus zu einem Streit gekommen sein. Dabei habe er ihr das Handy aus der Hand gerissen. Bei der nachfolgenden Auseinandersetzung habe sie sich verletzt.
Die Verteidigung spricht von einer On-Off-Beziehung. Der Angeklagte sei parallel bereits eine neue Partnerschaft eingegangen, wollte sich auf diese konzentrieren. Das mutmaßliche Opfer habe dies nicht akzeptieren wollen. Sie habe ihn immer wieder über verschiedene Wege kontaktiert. Zudem sei es Tage nach der angeklagten Vergewaltigung erneut zu Oralverkehr gekommen – einvernehmlich, wie aus einem Chatverlauf hervorgehe. Schließlich habe sie ihn mehrmals eines Deliktes zu belasten versucht.
Nach den Eröffnungsplädoyers wird die Öffentlichkeit zwischenzeitlich ausgeschlossen.
Schlussplädoyers
Die Staatsanwaltschaft sieht, dass das Beweisverfahren die Schuld des Angeklagten belege. Das mutmaßliche Opfer habe die Ereignisse sehr lebensnah und nachvollziehbar geschildert. Die Privatbeteiligtenvertretung hebt zu einem Tatbestand noch hervor, dass Bilder eines Handys mit einem anderen abfotografiert werden können. So können diese auch weitergeleitet werden. Das ist deshalb wichtig, weil dem Angeklagten vorgeworfen wird, er habe seiner Ex-Freundin mit der Weitergabe von Nacktbildern gedroht. Die Verteidigung verweist auf die widersprüchliche Vorgehensweise der Ex-Freundin gegenüber der Polizei.
Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richterin Franziska Klammer befindet den Angeklagten für schuldig. Über ihn wird eine Freiheitsstrafe von drei Jahren verhängt. Zudem muss er seiner Ex-Freundin 2000 Euro bezahlen. Mildernd wirken die Unbescholtenheit des 23-Jährigen sowie dass Taten teilweise beim Versuch blieben. Demgegenüber erschwerend ist das Zusammenkommen mehrerer Delikte.
Alle Parteien beantragen Bedenkzeit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.