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Türsteher soll anderem Mann die Nase gebrochen haben

30.05.2026 • 15:30 Uhr
Türsteher soll anderem Mann die Nase gebrochen haben
Das Geständnis des Angeklagten hält nicht lange. Frick

Ein Türsteher soll einem anderen Mann das Nasenbein gebrochen haben. Zunächst gesteht er, dann nimmt der Prozess eine Wende.

Silvesterfeier in einem beliebten Urlaubsort: Der 35-jährige Angeklagte arbeitete vor einer Bar als Türsteher. Es war viel los an diesem Abend. Irgendwann kam es zu einer Auseinandersetzung und der Angeklagte schlug zu. Laut Anklage waren es sechs Schläge, einer davon brach dem Getroffenen das Nasenbein. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 35-Jährigen schwere Körperverletzung vor.

“Weg ist es.”

Der Angeklagte bekennt sich schuldig. Er gesteht die Tat, bittet allerdings darum, die Umstände zu erklären. Das Gericht gewährt ihm diese Chance.

Zunächst klingt es nachvollziehbar: Über eine Stunde lang habe Trubel geherrscht. Der Angeklagte empfand die Situation als stressig. Dann sei es vor der Bar zu besagtem Vorfall gekommen, doch der 35-Jährige bestreitet einen Aspekt. Er habe das mutmaßliche Opfer nur von der Seite und nicht auf die Nase geschlagen. Das Nasenbein habe er diesem somit nicht gebrochen.

Eine Erklärung, wie die Verletzung entstand, hat er ebenfalls. Das mutmaßliche Opfer sei mit Bruder und einem weiteren Mann zurückgekehrt. Es sei eine Schlägerei entstanden. Dabei habe er sich wohl verletzt.

Richter Alexander Wehinger zeigt dem Angeklagten die Wirkung seiner Worte auf: “Sie verwässern gerade Ihr Geständnis.” Staatsanwalt Philipp Höfle erklärt in aller Deutlichkeit: “Was heißt hier ‘verwässern’? Weg ist es.”

Eindeutige Szenen

Als Beweis wird ein Video der Szene eingespielt. Darin ist deutlich zu sehen, wie der Türsteher sein Gegenüber auf die Nase schlägt. Danach verpasst er dem Getroffenen weitere Faustschläge auf den oberen Rücken. Der Angeklagte selbst bestreitet weiterhin, dem anderen Mann das Nasenbein gebrochen zu haben.

Das mutmaßliche Opfer wird als Zeuge einvernommen. Er sei nach den Schlägen benommen neben einer Kirche sitzen geblieben. Eine Rückkehr zur Bar verneint er.

Kein Milderungsgrund

Der Richter spricht den Angeklagten schuldig und verhängt eine Strafenkombination. Eine sechsmonatige Freiheitsstrafe ist auf Bewährung ausgesetzt, eine Geldstrafe von 960 Euro (240 Tagessätze zu vier Euro) ist verpflichtend. Ebenso muss der 35-Jährige ein Schmerzensgeld von 2000 Euro an den Geschädigten bezahlen.

Als erschwerend erachtet das Gericht die Tatbegehung während einer offenen Probezeit. Ein Milderungsgrund liegt nicht vor. “Das Geständnis hat sich in Luft aufgelöst”, erklärt der Richter.

Angeklagter und Staatsanwaltschaft akzeptieren das Urteil. Dieses ist somit rechtskräftig.