“Ich bin selbst darüber verwundert.” – Mann bestreitet Drohungen gegen drei Frauen

Tochter, Ex-Frau und deren Freundin bedroht: Wegen drei Vorfällen muss sich ein 36-Jähriger verantworten. Er bestreitet seine Schuld.
Drei Vorfälle, drei Vorwürfe vor Gericht: Der 36-jährige Angeklagte muss sich für mehrere Drohungen verantworten. Doch entscheidend ist, dass die Drohungen einerseits massiv waren, andererseits die Betroffenen zu etwas gezwungen werden sollten. Dementsprechend muss sich der Angeklagte in allen Fällen dem Vorwurf schwerer Nötigung stellen.
Tod und Brandstiftung
Am Telefon soll er seiner drei Jahre jüngeren Ex-Frau mit dem Tod gedroht haben, wenn er sie je wieder sehe. Bei einem späteren, persönlichen Streit stieß eine Freundin seiner Ex-Frau dazu. Ihr gegenüber habe er dann gesagt, er werde ihr Haus anzünden, wenn sie jemals wiederkomme. Beim dritten Vorfall habe er seine Tochter dazu bringen wollen, sich nicht mehr mit einem Jungen zu treffen. Auch hierfür habe er mit einer Drohung reagiert: Er werde Tochter und Mutter – also seine Ex-Frau – umbringen.
Vor Gericht bestreitet der Angeklagte alle Vorwürfe. Laut seiner Verteidigung liege eine Familienfehde zu Grunde. Die Ex-Frau habe sich zu den Anzeigen hinreißen lassen.
Es liegen jedoch die Aussagen der drei Frauen vor. Diese schildern die Vorfälle wie angeklagt. Richter Alexander Wehinger stellt dem Angeklagten die Frage, warum die Frauen die Geschehnisse erfinden sollten. “Ich weiß überhaupt nicht, was ich Ihnen darauf antworten soll. Ich bin selbst darüber verwundert”, antwortet der 36-Jährige.
Verdacht gegen Ex-Frau
Der Angeklagte präsentiert eine andere Version der Geschichte: Seine Ex-Frau wolle ihm etwas anhängen. Das habe sie bereits in der Vergangenheit zu seinem Vater gesagt. Wenn sie ihn, den Angeklagten, nochmals sehe, werde sie ihn ins Gefängnis bringen.
Auch was die Freundin der Ex-Frau anbelangt, hat der 36-Jährige eine alternative Erzählung parat. Er habe das Wohnhaus nach einem Streit mit seiner ehemaligen Gattin verlassen. Die Freundin habe ihn verfolgt und attackiert. Eine Drohung sei von seiner Seite nie gefallen.
Die Ex-Frau und deren Freundin werden als Zeuginnen einvernommen. Erstere bestätigt sämtliche Vorfälle, doch es entsteht eine Unsicherheit hinsichtlich des Telefongesprächs. Dort habe der Angeklagte nämlich gesagt, er habe nichts mehr zu verlieren. Die 33-Jährige kann sich an die Details nur mehr bruchstückhaft erinnern.
Die Freundin sei beim Telefonat dabei gewesen. Von der angeklagten Drohung mit dem Tod habe sie nichts mitbekommen. Die anderen beiden Vorfälle bestätigt sie allerdings. Von einem Plan der Ex-Frau gegen ihren ehemaligen Gatten wisse sie ebenfalls nichts.
“Zweitklassiges Geständnis”
Nach Einvernahme der beiden Zeuginnen berät sich der Angeklagte mit seiner Verteidigung vor dem Gerichtssaal. Als sie wieder eintreten, vollzieht er eine Wende und gesteht zumindest die Drohungen gegen Freundin und Tochter. Nur jene am Telefon bestreitet er weiterhin. “Ein zweitklassiges Geständnis ist auch ein Geständnis und somit ein Milderungsgrund”, erklärt die Verteidigung.
Der Richter verkündet einen Schuldspruch zu den beiden Vorfällen, wo der Angeklagte geständig war. Hinsichtlich des Telefonats wird der 36-Jährige freigesprochen. Eine achtmonatige Freiheitsstrafe ist auf Bewährung ausgesetzt, jedoch muss der Angeklagte eine Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro bezahlen (300 Tagessätze zu vier Euro).
Das Geständnis wird als Milderungsgrund erachtet, ebenso, dass Taten teilweise beim Versuch blieben. Erschwerend wirken eine einschlägige Vorstrafe, das Zusammenkommen von zwei Verbrechen, dass sich die Taten gegen Angehörige richteten und während offener Probezeit begangen wurden.
Das Urteil ist rechtskräftig.