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Frau schlug Freund mit Schnitzelklopfer

12.06.2026 • 16:36 Uhr
Frau schlug Freund mit Schnitzelklopfer
Im Streit benutzte die Angeklagte einen Schnitzelklopfer als Waffe. Frick

Ein Beziehungsstreit eskalierte. Die 39-jährige Angeklagte griff zum Fleischhammer und schlug zu.

Die 39-jährige Angeklagte trifft rund zehn Minuten verspätet ein. Sie hatte zuvor die Dolmetscherin informiert, dass sie im Stau stehe. Im Gerichtssaal ist die Frau nicht allein, ihr Freund begleitet sie. An sich nichts Ungewöhnliches, doch auch er steht an diesem Tag im Fokus: Keine zwei Monate zuvor soll sie versucht haben, ihn mit einem Fleischhammer schwer zu verletzen.

Schläge ins Gesicht

Staatsanwältin Karin Dragosits erklärt: Die Angeklagte und ihr Freund standen vor der Trennung. Die beiden stritten. Schließlich griff die Frau zum Fleischhammer – umgangssprachlich auch Schnitzelklopfer genannt – und schlug den Mann damit auf den Unterarm und ins Gesicht.

Vor der Polizei habe die Frau eine Schuld weitestgehend von sich gewiesen. Im Gerichtssaal sieht es anders aus. Sie gesteht und beteuert, dass solche eine Tat in Zukunft nie mehr geschehe. Ihr Freund und sie haben sich inzwischen ausgesöhnt. Das Geständnis steht allerdings vor dem Hintergrund, dass Bilder und Krankenhausunterlagen sowie die Polizeiaussage des Freundes eine deutliche Sprache sprechen.

Die Staatsanwältin betont in ihren Schlussworten: “Es war keine Bagatelle.” Wer auf solch eine Weise agiert, nehme schwere Verletzungen in Kauf. Verteidiger German Bertsch hebt hingegen das volle Geständnis ohne Beschönigung hervor. Er beantragt ein mildes Urteil. Eine Diversion wird aufgrund der Schwere der Tat nicht gewährt. Zudem wird der Fleischhammer als Waffe erachtet.

Geldstrafe

Richterin Sabrina Tagwercher verkündet einen Schuldspruch und verhängt eine Geldstrafe in Höhe von 1920 Euro (480 Tagessätze zu vier Euro). Die Hälfte dieser Strafe ist auf Bewährung. “Sie haben Glück, dass es nicht schlimmer ausgegangen ist, dass es also beim Versuch geblieben ist”, erklärt die Richterin.

Mildernd wertet das Gericht das umfassende Geständnis und den Tatversuch. Erschwerend wirken eine Vorstrafe und die Verwendung einer Waffe. Alle Parteien verzichten auf Rechtsmittel. Das Urteil ist rechtskräftig.